Gebhard Dettmar am 11.3.13 um 14:49 Uhr (Zitieren) II
Ah, danke. Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass das intendiert war. Er will doch allgemeingültige Aussagen über die Anforderungen des Amtes machen, um dann ab „vigor ..., qui ... in me modo tali minuitur, ut ...“ mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung den Rücktritt zu begründen. Könnte man statt exsequi administrari nehmen? Kommt mir irgendwie falsch vor