Hallo zusammen,
ich mache Examen in Geschichte und lese dafür einen Artikel, der viele lateinische Zitate enthält. Thema ist das Verhätnis zwischen Octavian und Caesar.
Klar hab ich mal Latinum gemacht... :-/, aber es wäre toll, wenn mir jemand, der das mühelos übersetzen kann, beim Übersetzen helfen könnte bzw. am besten ne Übersetzung liefert bzw bei den längeren Zitaten kurz den Inhalt skizziert. Das wäre sehr lieb und ich wäre euch sehr dankbar!
1) condicio nominis ferendi
2) si intra triginta dies se nomen meum laturum posterosque suos laturos esse pollicitus erit
3) sed novissimo testamento tres instituit heredes sororum nepotes, Gaium Octavium es dodrante, et Lucium Pinarium et Quintum Pedium ex quadrante reliquos;
in ima cera Gaium Octavium etiam in familiam nomenque adoptavit, plerosque percussorum in tutoribus fili, si qui sibi nasceretur, nominavit, Decimum Brutum etiam in secundis heredibus. populo hortos circa Tiberim publice et viritim trecenos sestertios legavit.
Zu 3) In seinem letzten Testament hingegen hat er drei Erben eingesetzt, nämlich die Enkel seiner Schwestern: Gaius Octavius mit drei Vierteln, Lucius Pinarius und Quintus Pedius mit dem restlichen Viertel; am Ende des Testaments nahm er Gaius Octavius sogar in seine Familie auf und verlieh ihm seinen Namen; die meisten seiner Mörder hat er zu Vormündern seines Sohnes bestimmt, falls ihm noch einer geboren würde. Decimus Brutus sogar zum Erben zweiten Grades. Dem Volk hinterließ er seine Gärten am Tiber zur allgemeinen Benutzung und dreihundert Sesterzen pro Kopf.
Re: Für Examen Alte Geschichte
Lateinhelfer am 14.4.13 um 14:41 Uhr (Zitieren) VI
condicio nominis ferendi :
Da geht es um die Namensannahme. Der Erblasser überträgt so seinen Namen auf jemanden.
Re: Für Examen Alte Geschichte
Lateinhelfer am 14.4.13 um 14:45 Uhr (Zitieren) VI
Nummer 2 ist gut zu übersetzen. Da bitte ich um deinen Übersetzungsvorschlag, wie hier üblich...;-)
Alte Geschichte ohne Lateinkenntnisse? Das geht ja gar nicht!!..;-)
„condicio nominis ferendi“
ist ein diskutierter Begriff aus dem römischen Adoptions- und Namensrecht.
Es ist unter Historikern nicht ganz klar und unumstritten,
ob es ein Rechtsgrundsatz war,
oder ob Augustus diesen zu seinen Gunsten „umgebogen“ hatte.
(Immerhin hat er ja auch den Namen „C.Iulius Caesar“ angenommen,
ohne eine rechtlich-förmliche Adoption,
die erfolgte ja nur testamentarisch.)
Oh,
ich bemerke gerade,
ich habe mich zu sehr auf Augustus bezogen und den guten Caesar vergessen...
Das lag eben an dem „condicio nominis ferendi“:
Die (Streit-)Frage unter Historiker ist immer noch,
in wie weit C.Octavius sich einfach nur auf Grund des Caesarischen Testamentes
„C. Iulius Caesar“ hat nennen dürfen..
Na gut, der Erfolg und der Lauf der Geschichte machen die Frage eigentlich obsolet..
(Aber, es war nicht der letzte Regelverstoß des späteren Augustus:
Er entwendete das bei den Vestalinnen hinterlegte Testament des Antonius',
um es im Senat vorzulesen...
Eigentlich ein schlimmes Sakrileg)