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Augustus pol. Ämtermacht — 1776 Aufrufe
Jonathan am 19.4.13 um 16:54 Uhr (Zitieren) I
Ich bin dabei, die vornehmlich innenpolitische Macht Augustus zusammenzustellen, die er zur Hochzeit seiner verschleierten „Diktatur“ hatte.

Imperator
Vollkommene Befehlsgewalt über das Heer

konsularische Sonderrechte
???

proconsularische Sonderrechte
Verwaltung der Provinzen

Zensor
Verfügung über den Fiskus

tribunizische Gewalt
Gesetze vorschlagen, Veto einlegen

Pontifex Maximus
Regelung aller Belange der religio romana


Fragen:

1. Zum einen interessiert mich, welche Rechte genau er mit diesen konsularischen Sonderrechten bekam. Wirklich alle 1:1 ?

2. Kann man die restlichen so stehen lassen?

3. Fehlt etwas wichtiges?
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Bibulus am 19.4.13 um 18:32 Uhr (Zitieren) I
die Alleinherrschaft wurde 30 v.Chr. durch Volksbeschluß gebilligt.

Imperator auf Lebenszeit:
mit dem Recht, Truppen auszuheben, Steuern einzutreiben, Krieg zu erklären, Frieden zu schließen..

Volkstribun seit 23 auf Lebenszeit:
Vetorecht (de iure, de facto: die eigentliche gesetzesgebende Gewalt).

Pontifex Maximus
Beaufsichtigung des religiösen Lebens

Ägypten:
persönlicher Besitz, keine römische „Staasprovinz“,
dadurch floßen immense Reichtümer in den „fiskus“,
der privaten Schatulle.

Imperium proconsulare:
Oberbefehl über die „senatorischen Provinzen“,
faktisch die alleinige Macht, der Senat konnte nur noch abnicken

Imperium maius
faktisch die unumschränkte (militärische) Macht, ohne Rechenschaftspflicht.
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Bibulus am 19.4.13 um 18:36 Uhr (Zitieren) I
zur Zensur:

20 v. Chr. übertrug der Senat, während Augustus im Osten weilte,
ihm die cura legem et morum, die quasi-censorische Gewalt.

Damit hielt Augustus alle republikanischen Ämter,
die mit Macht ausgestattet waren, in seiner Hand.
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Bibulus am 19.4.13 um 18:42 Uhr (Zitieren) I
zum Konsulat:
Augustus legt das Consulat nieder, (23 v. Chr, XI. Consulat)
und „belohnte“ treue Freunde und Mitarbeiter in Zukunft
mit dem Consulat, wie Agrippa und andere.
Die Consuln wurden weiterhin „gewählt“,
aber dem „Wahlvorschlag“ des Augustus' konnte sich natürlich kein
römischer Stimmbürger verweigern.
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Jonathan am 19.4.13 um 19:34 Uhr (Zitieren) I
Vielen Dank, Bibulus. Schön, jetzt habe ich noch die Begrifflichkeiten dazu. Also hatte er quasi gar keine direkte konsularische Macht, sondern nur insofern, dass er die Konsulen, die ganz nach seinem Willen arbeiteten, bestimmte.

Und war doch aber nicht Volkstribun, den gab es doch noch. Er hatte nur dessen Macht, richtig?

Mir geht es wirklich um die Begrifflichkeiten. Das ist es ja gerade. Alle Ämte blieben bestehen, und doch hatte er sämtliche Macht in verschleierter Form.

cura legem et morum = Censor
tribunizische Gewalt = Tribun
...
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Bibulus am 19.4.13 um 19:43 Uhr (Zitieren) I
Augustus besaß seit 23 v.Chr. die „tribunicia potestas“ auf Lebenszeit.

Er besaß damit die Macht eines Volkstribuns, ohne einer zu sein,
denn als Patrizier konnte er formal- und verfassungsrechtlich
kein Volkstribun werden.

Das hatte auch den Vorteil, nicht der Interzession der anderen zehn Volkstribunen
unterworfen zu sein.

Übrigens, Augustus zählte seine „Regierungsjahre“ nach dem Jahr der Verleihung.
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Bibulus am 19.4.13 um 19:49 Uhr (Zitieren) I
Augustus war geschickter als Caesar:
Augustus rührte die alten, republikanischen Einrichtungen nicht an,
entkleidete sie aber ihrer Macht.

Es waren letztendlich nur noch hohle Titel, „Ehrenämter“.

Formal blieb die „res publica“ bestehen,
er selbst nannte sich ja auch nur „princeps“,
was impliziert, daß er zwar der „erste“ ist,
aber nach ihm eben noch „andere“ in der Rangfolge
kamen und daß er eben nicht der „unicus“ (der „Einzige“) sei...
(faktisch war er es aber.
Geschickt stattete er aber zuverlässige Leute mit Titeln und Würden aus,
bzw. ließ sie ausstatten...)
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Jonathan am 19.4.13 um 20:27 Uhr (Zitieren) I
Zitat von Bibulus am 19.4.13, 19:43Er besaß damit die Macht eines Volkstribuns, ohne einer zu sein,

Genau darum geht’s mir.

Weite geht’s: WAR er Prokonsul oder hatte er die Macht eines solchen? Im Grunde genommen war er ja Prokonsul über ALLE Provinzen, oder?

Und: was erlaubt ihm den Zugriff auf den Fiskus? Die Macht des Zensors?
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Bibulus am 19.4.13 um 20:40 Uhr (Zitieren) I
Langsam....

Er erhielt das „Imperium proconsulare“,
also die „Befehlsgewalt wie die eines Konsuls“
„Prokonsul“ bedeutet ja „an Stelle des Konsuls“.
Aber auch hier:
Er war kein Prokonsul, hatte aber die Befehlsgewalt inne...

„fiscus“ -> wörtl. „Körbchen“, „Kästchen“.

In dieses „Kästchen“ flossen die persönlichen Einnahmen,
vor allem die aus Ägypten.

Im Laufe der Zeit war der Inhalt des „fiscus“ viel größer als in der offiziellen Staatskasse.

Daher bezahlte Augustus aus dieser privaten „Kasse“ viele Dinge,
die eigentlich zu den öffentlichen Aufgaben gehörten.

Der „fiscus“ entwickelte sich somit zu der eigentlichen „Staatskasse“.

Die Macht des Cenors beruhte auf dem Recht,
die römischen Bürger in die verschiedenen Klassen einteilen zu können.
Somit konnte der Censor unliebsame Zeitgenossen von politischen Ämtern fernhalten
oder sie sogar aus dem Amt verbannen, sowie auch aus dem Senat!
(bei sehr schlimmen Verfehlungen, z.B. gegen das „mos maiorum“)
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Jonathan am 19.4.13 um 20:48 Uhr (Zitieren) I
Naja, Das Amt des Prokonsuls entstand doch durch die vielen Provinzen, richtig? Sie vertraten quasi die Konsulen in den jeweiligen Prozinzen, verwalteten sie also.

Imgrunde genommen schnappte er sich den Titel, macht ihn zum Adjektiv und verband ihn mit „Gewalt“ oder „Macht“.

Fiskus kapiert. Danke!

Und wo ist der Unterschied zwischen Imperator und Imperium maius? Ich dachte, der Imperator hätte bereits die Kontrolle über das gesamte Heer. Ist die Rechenschaftsablegung der Unterschied? Verbirgt sich hier der „Diktator“-Titel?
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Bibulus am 19.4.13 um 23:03 Uhr (Zitieren) I
Imperator“ = Befehlshaber, ursprünglich über die Legion
(es gab zu Anfang nur eine).
Später „Oberbefehlshaber“, mit einem umrissenen Auftrag
(z.B. Cicero warb in seiner „de imperio Cn. Pompei“
für den Oberbefehl des Pompeius im Mithridatischen Krieg.
Pompeius sollte „Imperator“ für diesen Feldzug werden.)
Dann, seit Caesar, Generalbefehlshaber über alle römischen Truppen.

Imperium“ = „Befehlsgewalt“
„maius“ -> Komparativ -> „größere“, „erweiterte“,
also „die erweiterte Befehlsgewalt“, die über „normale“ Befehlsgewalt hinausging.

Dictator“ -> ursprünglich verfassungsmäßiges Amt, auf 6 Monate begrenzt,
in Notzeiten und bei unmittelbarer Bedrohung der urbs einem Mann übertragen,
mit absoluter Befehlsgewalt, ohne Rechtfertigungspflicht.
Letzter verfassungs- und rechtmäßig agierender „dictator“:
der berühmte „Cunctator“.
Danach Usupation des Amtes durch Nachfolger, bzw.
die Übertragung des Amtes erfolgte nicht der Verfassung gemäß.

Zum „dictator“ konnte jeder Römer ernannt werden.
Ihm zur Seite stand, sowohl als Helfer, Ordonanz, rechte Hand
also auch als bremsendes Element, mit ggf. kontrollierenden Funktionen,
der „magister equitum“.
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Jonathan am 20.4.13 um 8:18 Uhr (Zitieren) I
Bibulus, ich danke dir vielmals!! Du hast mir sehr weitergeholfen.
Re: Augustus pol. Ämtermacht
paeda am 20.4.13 um 8:57 Uhr (Zitieren) I
Verstehe ich es richtig, dass Machtansprüche, Machtbefugnisse und Machtverhältnisse immer mehr - schleichend? - im Laufe der Geschichte ausgebaut wurden und sich schließlich etablierten?
Re: Augustus pol. Ämtermacht
Jonathan am 20.4.13 um 10:14 Uhr (Zitieren) I
Es ist eientlich eine verschiebung der macht zum princips, allerdings ohne die aemter abzuschaffen (sie wurden nur fast machtlos). Somit brauchte Oct. nicht den bei den roemern verhassten koenigstitel annehmen und war es aber im grunde genommen doch.
 
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