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Latein Wörterbuch - Forum
Vita karoli magni — 734 Aufrufe
anni am 1.5.13 um 15:19 Uhr (Zitieren) II
kann mir bitte jemand mit dem satz helfen?

Franci siquidem facto sollemniter generali conventu ambos sibi reges constituunt, ea conditione praemissa,
ut totum regni corpus ex aequo partirentur, et Karolus eam partem, quam pater eorum Pippinus tenuerat, Karlomannus vero eam, cui patruus eorum Karlomannus praeerat, regendi gratia susciperet. Susceptae sunt utrimque conditiones, et pars regni divisi iuxta modum sibi propositum ab utroque recepta est.

ich schaff es nicht die wörter zu einem sinnvollen satz zusammen zu fügen :(

also am anfang hab ich:

Die Franken nämlich, nachdem sie feierlich zum Geschlecht gehörige zusammenkünfte gemacht hatten, haben sie gleichzeitig sich die könige bestimmt,...

danke im voraus
Re: Vita karoli magni
anni am 1.5.13 um 15:20 Uhr (Zitieren) II
oh das heißt die beiden könige!
Re: Vita karoli magni
anni am 1.5.13 um 15:32 Uhr (Zitieren) II
also nochmal alles:

Die Franken nämlich, nachdem sie feierlich zum Geschlecht gehörige zusammenkünfte gemacht hatten, haben sich die beiden könige bestimmt, die die Gründung vorrausschickte, so dass die ganze Reichsherrschaft als Ganzes zugleichen Teilen geteilt wurde, und Karl übernahm mit regierendem Dank den Teil, den deren Vater Pippin besaß, Karlmann aber den, welchen deren Onkel Karlmann anführte.
Re: Vita karoli magni
Graeculus am 1.5.13 um 15:51 Uhr (Zitieren) II
- generalis conventus: allgemeine Zusammenkunft (Singular!)
- ea conditione praemissa: nachdem diese Bedingung vorausgeschickt worden war / unter Voraussetzung dieser Bedingung
- tenuerat: Plusquamperfekt
- „mit regierendem Dank“: das gehört zu Karlmann, nicht zu Karl, und regendi ist ein Gerundvium im Genitiv --> ... daß Karlmann denjenigen Teil als Gunst zu herrschen (o.ä.) übernahm, dem ...
Re: Vita karoli magni
Graeculus am 1.5.13 um 15:54 Uhr (Zitieren) I
Der letzte Satz fehlt noch.
Re: Vita karoli magni
anni am 1.5.13 um 16:07 Uhr (Zitieren) I
vielen dank :)
aso ja..
Die übernommenen Anträge sind auf beiden Seiten, und Der Teil der getrennten Reichsherrschaft entsprechend der ihm vorgegebenen Weise hat das Vorhaben sich von beiden Seiten gestattet.
Re: Vita karoli magni
paeda am 1.5.13 um 16:19 Uhr (Zitieren) I
Susceptae sunt utrimque conditiones, et pars regni divisi iuxta modum sibi propositum ab utroque recepta est.

Die Bedingungen wurden beiderseits akzeptiert, und der Teil des geteilten Reiches wurde von jedem der beiden in Empfang genommen.

Mit „iuxta modum sibi propositum“ habe ich auch noch Probleme.
Re: Vita karoli magni
paeda am 1.5.13 um 16:22 Uhr (Zitieren) I
... entsprechend der ihm vorgeschlagenen Weise... ?
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