Latein Wörterbuch - Forum
Das Parfum — 1514 Aufrufe
paeda am 17.5.13 um 20:42 Uhr (Zitieren) I
Auf Seite 83 der Lektüre steht: Ultra posse nemo obligatur.

Wie soll man’s am besten übersetzen?
Re: Das Parfum
Blobstar am 17.5.13 um 20:50 Uhr (Zitieren) I
Im Wörterbuch hier übersetzt als
„Es ist niemand verpflichtet, Unmögliches zu leisten“
mit dem Hinweis
„Herkunft: Rechtsgrundsatz“.
Re: Das Parfum
Lothar am 17.5.13 um 20:55 Uhr (Zitieren) I
ja, alter rechtsgrundsatz. kannst du googeln. eine witzige und zutreffende übersetzung wäre: man kann keinen ochsen melken.
Re: Das Parfum
paeda am 17.5.13 um 21:00 Uhr (Zitieren) I
Gratias vobis ago!

Die Übersetzung passt in den Kontext: Einem Parfumeur streikt nach vielem Riechen die Nase und er entlastet sich selbst vom Druck, das Parfum seines Konkurrenten weiter zu analysieren.

Mal sehen, ob es noch mehr Lateinisches in diesem Buch gibt.
Re: Das Parfum
paeda am 17.5.13 um 21:15 Uhr (Zitieren) I
Frage zum Rechtsgrundsatz:

Was unmöglich ist, bedarf ja wohl der Definition. Wie wird dieser Satz in der Rechtsprechung gehandhabt?
Re: Das Parfum
Graeculus am 18.5.13 um 14:57 Uhr (Zitieren) I
Natürlich bin ich kein Jurist. Aber mir fällt der folgende Fall ein:
Ein Kind fällt ins Wasser und droht zu ertrinken.
Person #1 steht dabei und besitzt den DLRG-Rettungsschein. Person #1 ist verpflichtet, ins Wasser zu springen und das Kind zu retten. Andernfalls: unterlassene Hilfeleistung.

Gleicher Fall mit einem Kind.
Person #2 steht dabei und ist Nichtschwimmer. Person #2 ist nicht verpflichtet, ins Wasser zu springen und das Kind zu retten.

In Düsseldorf ist jetzt ein ähnlicher Fall passiert - nicht ohne Komik. Ein älterer Mann im Rollstuhl angelte vom Ufer aus und wurde von einem großen Karpfen, den er an der Angel hatte, ins Wasser gezogen.
Etliche Personen haben das Unglück beobachtet - ins Wasser gesprungen ist niemand; man hat sich darauf beschränkt, den Notruf 112 zu betätigen.
Als der Rettungsdienst kam, war der alte Mann ertrunken, der Karpfen verschwunden.
Wie ist das Verhalten der Passanten zu beurteilen? (Vom Karpfen zu schweigen)
Re: Das Parfum
Lothar am 18.5.13 um 16:01 Uhr (Zitieren) I
erweiterte komik: der angler starb an der habgier. er wollte nicht loslassen. doch im tod konnte er loslassen ...
Re: Das Parfum
Bibulus am 18.5.13 um 17:38 Uhr (Zitieren) I
„Ultra posse nemo obligatur“ bezieht sich auf das Zivilrecht, genauer Schuldrecht,
nicht auf das Strafrecht.

In Deutschland im BGB, § 275 geregelt.
§ 275
Ausschluss der Leistungspflicht

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
Re: Das Parfum
Bibulus am 18.5.13 um 17:44 Uhr (Zitieren) I
Beispiel:

Ich verkaufe ein Auto, der Käufer will das Auto am nächsten Tag abholen.
In der Nacht geht die Ware „unter“ (geklaut, abgefackelt, etc..)

Ich kann also nicht liefern.

Mir ist es auch völlig unmöglich, genau dieses Auto ersatzweise zu beschaffen.

Hier greift „ultra posse nemo obligatur“:

Der Kaufvertrag ist einfach unmöglich zu erfüllen und wird daher hinfällig.

Der Käufer kann mir auch nicht eventuelle Mehrkosten,
die ihm entstanden sind, weil er entweder einen Leihwagen gemietet
oder anderweitig ein Auto zu einen hören Preis erstanden hat,
in Rechnung stellen, was bei einem schuldhaften Verhaltens meinerseits
möglich wäre...
Re: Das Parfum
Graeculus am 18.5.13 um 19:14 Uhr (Zitieren) I
„Ultra posse nemo obligatur“ bezieht sich auf das Zivilrecht, genauer Schuldrecht, nicht auf das Strafrecht.

Soll das heißen, daß ein Nichtschwimmer bestraft werden kann, falls er sich nicht ins Wasser stürzt?
Re: Das Parfum
Lothar am 18.5.13 um 19:42 Uhr (Zitieren) I
genau das nicht. er ist ja nichtschwimmer. im seichten wasser ein kind nicht vor dem ertrinken zu retten, das wäre schwieriger zu beurteilen. der clevere anwalt müsste behaupten, sein klient sei wasserscheu.
Re: Das Parfum
Graeculus am 18.5.13 um 19:58 Uhr (Zitieren) I
Ja, dann gilt die Regel auch fürs Strafrecht. Alles andere hätte mich sehr gewundert.
Re: Das Parfum
Lothar am 18.5.13 um 20:05 Uhr (Zitieren) I
der röm. rechtsgrundsatz hat im modernen recht vielfältige spuren hinterlassen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ultra_posse_nemo_obligatur
Re: Das Parfum
Bibulus am 18.5.13 um 20:39 Uhr (Zitieren) I
Vorsicht!
Im Strafrecht greifen ganz andere Sachen.
Da mischt nämlich noch eine andere Behörde mit:
Die Staatsanwaltschaft.
Re: Das Parfum
Lothar am 18.5.13 um 21:08 Uhr (Zitieren) I
und die ist weisungsgebunden (landesjustizminister). darum geht es hier aber nicht. auf meinem link oben findest du den wiki-link zur pflichtenkollision. auszug:

„Eine Pflichtenkollision liegt vor, wenn der vermeintliche Unterlassungstäter gleichzeitig mehreren Handlungspflichten nachzukommen hat, aber nur einer davon genügen kann. Schulbeispiel ist der Rettungsschwimmer, der beobachtet, dass gleichzeitig zwei Nichtschwimmer zu ertrinken drohen, aufgrund der Entfernung der Opfer zu seinem Standort aber nur einen der beiden zu retten vermag.“ die experten streiten sogar ...
Re: Das Parfum
paeda am 20.5.13 um 23:15 Uhr (Zitieren) II
Vielen Dank allen für die ausführlichen Beiträge und Beispiele!

Im Laufe der Lektüre, deren gute Wahl für Jugendliche ich übrigens sehr in Frage stellen möchte, tauchten noch mehr lateinische Ausdrücke auf. Aus dem Gedächtnis fällt mir mutatis mutandis ein. Wie übersetzt man das?
Re: Das Parfum
Bibulus am 20.5.13 um 23:53 Uhr (Zitieren) II
@paeda,
auch das ist wieder eine Spruch aus der Juristerei:
„nach (durch) Änderung des zu Änderen“:
Ein Richter hat einen gewissen Spielraum in der Auslegung eines Gesetzes,
um zu einem Urteil zu kommen, da ein Gesetz niemals alle möglichen und
auch tatsächlich eintretenden Konflikte abdecken kann.

Berühmtes Beispiel „der Knallerbsenstrauch“.
(Vielleicht erinnert sich noch jemand daran?)

Ach so, ich bewege mich natürlich mal wieder auf dem Eise des Zivilrechtes...

Wie soll ein Richter entscheiden und urteilen?
Also muß er bestimmte Dinge „verändern“.
Re: Das Parfum
Bibulus am 20.5.13 um 23:54 Uhr (Zitieren) I
äh...
Verbesserung:
„nach (durch) Änderung des zu Ändernden“
Re: Das Parfum
paeda am 21.5.13 um 9:26 Uhr (Zitieren) I
@Bibulus
Eigentlich hoffte ich, dass die Übersetzung ins Deutsche mir weiterhelfen würde, aber „nach/durch Ändern des zu Ändernden“ ist für mich genauso nichtssagend/schwammig.

Dass Juristen, die ja schon im Volksmund den Ruf als Rechtsverdreher haben, Gesetze dehnen und in alle gewünschte Richtungen auslegen, je nach Zahlungsfähigkeit ihres Klienten, ist mir bekannt.
Re: Das Parfum
Lateinhelfer am 21.5.13 um 9:28 Uhr (Zitieren) I
Der Fall mit dem Nichtschwimmer von Graeculus betrifft eher §323c StGB:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



Ein Nichtschwimmer muß sich nicht in Gefahr begeben (tiefes Gewässer), aber er ist zu Hilfeleistungen verpflichtet, die ihm möglich sind (z.B. Notruf über Handy, Herbeiholen von anderen Personen, Zuwerfen eines etwaigen Rettungsrings.)
Re: Das Parfum
paeda am 21.5.13 um 9:39 Uhr (Zitieren) I
Es ist schon traurig, dass man Hilfeleistung in einer sogenannten zivilisierten Gesellschaft gesetzlich regeln muss. Da die Unterlassenden sich ja immer irgendwie herausreden können, ist es fraglich, ob so ein Paragraph überhaupt Sinn macht.
Erfreulicherweise gibt es aber auch immer wieder ganz andere Beispiele: Menschen, die unter Einsatz ihres eigenen Lebens Leben retten. Ich denke da beispielsweise an einen Fall in Bayern (München?) neueren Datums.
Re: Das Parfum
Lateinhelfer am 21.5.13 um 10:56 Uhr (Zitieren) I
Ja, das Problem ist, dass viele kaum mehr Ahnung von Erste Hilfe haben. Sie haben dann auch Angst etwas falsch zu machen. Als Notarzt habe ich oft erlebt, dass einfach in der Zeit bis zum Eintreffen nichts gemacht wurde. Leider.
Re: Das Parfum
Lateinhelfer am 21.5.13 um 11:06 Uhr (Zitieren) I
Kleiner Appell meinerseits:
Überprüft mal eure eigenen Kenntnisse in Erster Hilfe. Wenn ihr unsicher seid, macht einen Kurs beim Roten Kreuz.
 
Um einen Text zu verfassen, müssen Sie zunächst über eine Plattform der Wahl Ihre Identität mit einem Klick bestätigen. Leider wurde durch das erhöhte Aufkommen von anonymen Spam und Beleidigungen diese Zusatzfunktion notwendig. Auf der Seite werden keine Informationen der sozialen Netzwerke für andere sichtbar oder weitergegeben. Bestätigung über Google Bestätigung über Facebook Bestätigung über AmazonBei dem Verfahren wird lediglich sichergestellt, dass wir eine eindeutige nicht zuordnebare Identität erhalten, um Forenmissbrauch vorzubeugen zu können.
Antwort
  • Titel:
  • Name:
  • E-Mail:
  • Bei freiwilliger Angabe der E-Mail-Adresse werden Sie über Antworten auf Ihren Beitrag informiert. Dies kann jederzeit beendet werden. Kontrollieren Sie ggf. den Spam-Ordner.
  • Eintrag:
  • Grundsätzliches: Wir sind ein freies Forum, d.h. jeder Beteiligte arbeitet hier unentgeltlich. Uns eint das Interesse an der Antike und der lateinischen Sprache. Wir gehen freundlich und höflich miteinander um.

    Hinweise an die Fragesteller:

    1. Bitte für jedes Anliegen einen neuen Beitrag erstellen!
    2. Bei Latein-Deutsch-Übersetzungen einen eigenen Übersetzungsversuch mit angeben. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um Hausaufgaben oder Vergleichbares handelt.
      Eine übersichtliche Gliederung erleichtert den Helfern die Arbeit.
      Je kürzer die Anfrage ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass schnell geantwortet wird.
    3. Bei Deutsch-Latein-Übersetzungen bitte kurz fassen. Für die Übersetzung eines Sinnspruchs wird sich immer ein Helfer finden.