Die Übersetzung passt in den Kontext: Einem Parfumeur streikt nach vielem Riechen die Nase und er entlastet sich selbst vom Druck, das Parfum seines Konkurrenten weiter zu analysieren.
Mal sehen, ob es noch mehr Lateinisches in diesem Buch gibt.
Natürlich bin ich kein Jurist. Aber mir fällt der folgende Fall ein:
Ein Kind fällt ins Wasser und droht zu ertrinken.
Person #1 steht dabei und besitzt den DLRG-Rettungsschein. Person #1 ist verpflichtet, ins Wasser zu springen und das Kind zu retten. Andernfalls: unterlassene Hilfeleistung.
Gleicher Fall mit einem Kind.
Person #2 steht dabei und ist Nichtschwimmer. Person #2 ist nicht verpflichtet, ins Wasser zu springen und das Kind zu retten.
In Düsseldorf ist jetzt ein ähnlicher Fall passiert - nicht ohne Komik. Ein älterer Mann im Rollstuhl angelte vom Ufer aus und wurde von einem großen Karpfen, den er an der Angel hatte, ins Wasser gezogen.
Etliche Personen haben das Unglück beobachtet - ins Wasser gesprungen ist niemand; man hat sich darauf beschränkt, den Notruf 112 zu betätigen.
Als der Rettungsdienst kam, war der alte Mann ertrunken, der Karpfen verschwunden.
Wie ist das Verhalten der Passanten zu beurteilen? (Vom Karpfen zu schweigen)
Ich verkaufe ein Auto, der Käufer will das Auto am nächsten Tag abholen.
In der Nacht geht die Ware „unter“ (geklaut, abgefackelt, etc..)
Ich kann also nicht liefern.
Mir ist es auch völlig unmöglich, genau dieses Auto ersatzweise zu beschaffen.
Hier greift „ultra posse nemo obligatur“:
Der Kaufvertrag ist einfach unmöglich zu erfüllen und wird daher hinfällig.
Der Käufer kann mir auch nicht eventuelle Mehrkosten,
die ihm entstanden sind, weil er entweder einen Leihwagen gemietet
oder anderweitig ein Auto zu einen hören Preis erstanden hat,
in Rechnung stellen, was bei einem schuldhaften Verhaltens meinerseits
möglich wäre...
genau das nicht. er ist ja nichtschwimmer. im seichten wasser ein kind nicht vor dem ertrinken zu retten, das wäre schwieriger zu beurteilen. der clevere anwalt müsste behaupten, sein klient sei wasserscheu.
und die ist weisungsgebunden (landesjustizminister). darum geht es hier aber nicht. auf meinem link oben findest du den wiki-link zur pflichtenkollision. auszug:
„Eine Pflichtenkollision liegt vor, wenn der vermeintliche Unterlassungstäter gleichzeitig mehreren Handlungspflichten nachzukommen hat, aber nur einer davon genügen kann. Schulbeispiel ist der Rettungsschwimmer, der beobachtet, dass gleichzeitig zwei Nichtschwimmer zu ertrinken drohen, aufgrund der Entfernung der Opfer zu seinem Standort aber nur einen der beiden zu retten vermag.“ die experten streiten sogar ...
Vielen Dank allen für die ausführlichen Beiträge und Beispiele!
Im Laufe der Lektüre, deren gute Wahl für Jugendliche ich übrigens sehr in Frage stellen möchte, tauchten noch mehr lateinische Ausdrücke auf. Aus dem Gedächtnis fällt mir mutatis mutandis ein. Wie übersetzt man das?
@paeda,
auch das ist wieder eine Spruch aus der Juristerei:
„nach (durch) Änderung des zu Änderen“:
Ein Richter hat einen gewissen Spielraum in der Auslegung eines Gesetzes,
um zu einem Urteil zu kommen, da ein Gesetz niemals alle möglichen und
auch tatsächlich eintretenden Konflikte abdecken kann.
Berühmtes Beispiel „der Knallerbsenstrauch“.
(Vielleicht erinnert sich noch jemand daran?)
Ach so, ich bewege mich natürlich mal wieder auf dem Eise des Zivilrechtes...
Wie soll ein Richter entscheiden und urteilen?
Also muß er bestimmte Dinge „verändern“.
@Bibulus
Eigentlich hoffte ich, dass die Übersetzung ins Deutsche mir weiterhelfen würde, aber „nach/durch Ändern des zu Ändernden“ ist für mich genauso nichtssagend/schwammig.
Dass Juristen, die ja schon im Volksmund den Ruf als Rechtsverdreher haben, Gesetze dehnen und in alle gewünschte Richtungen auslegen, je nach Zahlungsfähigkeit ihres Klienten, ist mir bekannt.
Der Fall mit dem Nichtschwimmer von Graeculus betrifft eher §323c StGB:
Ein Nichtschwimmer muß sich nicht in Gefahr begeben (tiefes Gewässer), aber er ist zu Hilfeleistungen verpflichtet, die ihm möglich sind (z.B. Notruf über Handy, Herbeiholen von anderen Personen, Zuwerfen eines etwaigen Rettungsrings.)
Es ist schon traurig, dass man Hilfeleistung in einer sogenannten zivilisierten Gesellschaft gesetzlich regeln muss. Da die Unterlassenden sich ja immer irgendwie herausreden können, ist es fraglich, ob so ein Paragraph überhaupt Sinn macht.
Erfreulicherweise gibt es aber auch immer wieder ganz andere Beispiele: Menschen, die unter Einsatz ihres eigenen Lebens Leben retten. Ich denke da beispielsweise an einen Fall in Bayern (München?) neueren Datums.
Ja, das Problem ist, dass viele kaum mehr Ahnung von Erste Hilfe haben. Sie haben dann auch Angst etwas falsch zu machen. Als Notarzt habe ich oft erlebt, dass einfach in der Zeit bis zum Eintreffen nichts gemacht wurde. Leider.