Latein Wörterbuch - Forum
rechte einer Ehefrau — 1090 Aufrufe
kjoi1234 am 27.5.13 um 14:32 Uhr (Zitieren) III
hallo,
habe ebenfalls Probleme mit dem Text... konntet ihr mir bei dem anfang und dem ende helfen ?!
Qui de victu atque cultu populi Romani scripserunt, mulieres Romae atque in Latio semper vino abstinuisse dicunt; institutum esse , ut propinquis osculum ferre deberent, ut odor indicium faceret, di bibidsent. Bibere autem solitas esse-illi tradunt- passum vel murrinam vel potiones dulces alias.

De iure autem occidendi ita scriptum :,,In adulterio uxorem tuam si prehenderis, eam sine iudicio necare impune tibi licebit; illam autem te, si tu adulteres sive afulteraveris, digito contingere non ius est.

Danke schonmal :)
Re: rechte einer Ehefrau
rene am 27.5.13 um 14:39 Uhr (Zitieren) III
Dein Übersetzungsbversuch ? (s. Forumsregeln)
Re: rechte einer Ehefrau
kjoi1234 am 27.5.13 um 14:49 Uhr (Zitieren) III
Entschuldigung...
Die römischen Völker, welche über die Lebensweise und Gewohnheiten schreiben sagen, dass sich die Frauen der Römer immer dem tragen von Wein enthalten haben; sie werden unterrichtet, dass sie den verwandten einen Kuss geben müssen, um ein kennzeichnen des geruchs zu erhalten, wenn sie getrunken haben. andererseits war es üblich-wie jene überlieferten- andere sude getranke zu trinken wie sekt und gewürzter honigwein.

Aber durch das Gesetz ist das töten so geschrieben:,, wenn du deine ehefrau beim Ehebruch erwischst, ist es dir erlaubt ohne Urteil straflos zu töten ; ... da komme ich gar nicht mehr weiter.
Re: rechte einer Ehefrau
filix am 27.5.13 um 15:06 Uhr (Zitieren) III
"Diejenige, die (Qui) über den Lebensstil (de victu) und die Kultur (atque cultu) des römischen Volkes (populi Romani) geschrieben haben (scripserunt), sagen (dicunt), dass die Frauen Roms und in Latium (mulieres Romae atque in Latio) sich stets (semper) des Weines enthalten hätten (vino abstinuisse); <und> dass festgesetzt worden ist (institutum esse), dass sie den Nächsten einen Kuss geben müssen, sodass der Geruch (ut odor) einen Hinweis gebe (indicium faceret),
falls sie getrunken haben ( si bibissent). Doch berichten jene, dass sie <eas> gewöhnt gewesen seien (solitas esse) Rosinenwein (passum), mit Myrrhe versetzten Met (murrinam) oder andere süße <alkohol.> Getränke (alias dulces potiones) zu trinken (bibere)

Über das Recht zu töten (De iure autem occidendi) steht so/Folgendes geschrieben (ita scriptum):
... wird es dir erlaubt sein (tibi licebit) sie (eam) ohne Urteil straflos zu töten (sine iudicio necare impune) Es ist jedoch kein rechtlicher Brauch/existiert kein Gesetz (non ius est), dass/wonach jene aber (illam autem), wenn (si) du (tu) Ehebruch begehst oder begangen hast (adulteres sive adulteraveris), [dich mit dem Finger berühren =] Hand an dich legen <darf>.
Re: rechte einer Ehefrau
kjoi1234 am 27.5.13 um 15:20 Uhr (Zitieren) III
Danke ;)
Re: rechte einer Ehefrau
paeda am 27.5.13 um 23:01 Uhr (Zitieren) II
(Sehr gerechte Regelungen!)
 
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