Latein Wörterbuch - Forum
„Nach altem Recht“ auf lateinisch? — 2652 Aufrufe
Marcellus am 20.10.13 um 16:44 Uhr (Zitieren) I
Liebe Liste

Im Recht kennt man „de lege lata“ als nach geltendem Recht und „de lege ferenda“ als nach zukünftigem Recht.

Wie lautet die Übersetzung für „nach vergangenem Recht“?

Besten Dank für die Unterstützung
Marcellus
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
rex am 20.10.13 um 17:34 Uhr (Zitieren) I
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
rex am 20.10.13 um 17:39 Uhr (Zitieren)
@Marcellus,

also: DE IURE FLAVIANO
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
Marcellus am 20.10.13 um 17:58 Uhr (Zitieren)
Geschätzte Liste
Geschätzter Rex

Besten Dank für die prompte Antwort! Ich bin kein Lateiner, trotzdem meine Rückfrage: Müsste es nicht irgendetwas mit „de lege...“ heissen? Und ist die Formulierung tatsächlich derart ungebräuchlich im Gegensatz zu „de lege lata“ und „de lege ferenda“? Ich möchte in meiner Dissertation auf die altrechtliche Gesetzeslage verweisen.

Besten Dank!
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
Kuli am 20.10.13 um 18:49 Uhr (Zitieren)
Die analoge Bildung wäre de lege abrogata / sublata („gemäß nicht mehr gültigem Gesetz“). Im klass. Latein würde man auf die Präposition de verzichten.

PS. Wer ist die „Liste“?
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
Marcellus am 20.10.13 um 18:52 Uhr (Zitieren)
@Kuli: Liste habe ich als Synonym für alle Leser dieses Forums verwendet.
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
Marcellus am 20.10.13 um 19:02 Uhr (Zitieren)
De lege abrogata werde ich so verwenden. Besten Dank!
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
Kuli am 20.10.13 um 19:06 Uhr (Zitieren)
Zitat von Marcellus am 20.10.13, 17:58Und ist die Formulierung tatsächlich derart ungebräuchlich


de lege abrogata findet im Juristenlatein anscheinend tatsächlich Verwendung, z. B.

http://books.google.de/books?id=zVeXkdEvWFAC&pg=PA26
(Fußnote)
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
Marcellus am 20.10.13 um 20:01 Uhr (Zitieren)
Besten Dank Rex und Kuli für die schnelle Hilfe!
Re: „Nach altem Recht“ auf lateinisch?
rex am 20.10.13 um 20:09 Uhr (Zitieren)
Lieber Marcellus.

meine erste Einschätzung deiner Anfrage beruhte auf einem Missverständnis meinerseits. Es geht dir nicht um spezifisches römisches Recht, sondern du suchst einen (feststehenden) terminus technicus in lateinischer Sprache, der seit langem in die juristische Nomenklatur Eingang gefunden hat (wie z.B. ‚in dubio pro reo‘ und deine zitierten Beispiele). Es wäre ein viel zu weites Feld und für dich keine echte Hilfe, wenn wir versuchten, ‚nach altem Recht/nach alten Gesetzten‘ mit unseren Möglichkeiten übersetzen zu wollen. Es würde dich nur verwirren ob der Vielfalt der zu erwartenden Übersetzungsmöglichkeiten. Rechne damit, dass sich im Forum jemand findet, der genau dein Anliegen sach- und fachgerecht bearbeiten wird (oder hat sich schon gefunden).
 
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