Re: Leges et iura
Klaus am 23.1.14 um 10:39 Uhr, überarbeitet am 23.1.14 um 10:40 Uhr (
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ius:eig., das Recht als Inbegriff von Gesetzen, Verordnungen u. herkömmlichen Gebräuchen, insofern sie verbindlich sind u. vorschreiben, was erlaubt u. nicht erlaubt ist,
lex:ein in Worte gefaßter u. von einer Magistratsperson auf der Rednerbühne dem Volke gemachter Gesetzesvorschlag, die gesetzliche Bestimmung, die Verordnung, auch der Beschluß.