@Kuli: Ist ein „vir bonus“ in diesem Kontext so etwas wie ein professioneller Verkoster, der sich zwischen Verkäufer und Käufer schaltet? Denn dass bei fassweisen Großverkäufen der Käufer selbst anrückt, erscheint mir eher zweifelhaft.
Ich hätte es eher so verstanden, dass der Wein dem Käufer zur Begutachtung überlassen wird.
„Wein in Fässern muss auf folgende Weise feilgeboten werden. <Nur> das wird ausgeliefert, was weder in Essig umgeschlagen noch mit Kahm überzogen ist. Innerhalb der folgenden drei Tage <nach der Lieferung> muss er unter Aufsicht einer vertrauenswürdigen Person kosten. Wenn er nicht so verfährt, gilt der Wein als gekostet. So viele Tage Verzögerung wie durch den <Noch>-Eigentümer entstehen, dass <der Käufer> den Wein kostet, so viele Tage fallen dem Käufer <zum Kosten> zu.“
@Ashoka: Bei diesen Worten „gustatu explora hoc vinum!“ würde ich dankend ablehnen (sofern ich die Möglichkeit habe). Zur Verwendung vgl. z. B. Tacitus, Annales 13, 16.
Re: Versuchen, ausprobieren
filix am 1.4.14 um 22:04 Uhr, überarbeitet am 1.4.14 um 22:06 Uhr (Zitieren)
Verstehe - aber welche Funktion hat die vertrauenswürdige Person? . „acere“ und „mucere“ scheinen von der durch „degustatio“ ermittelten Qualität unterschiedene Mängel der Ware zu sein, die im besten Fall erst gar nicht zur Auslieferung derselben führen sollten. Geht es also darum, dass der Käufer unter Aufsicht kosten und bei Nichtgefallen die Ware zurückschicken darf, auch wenn es sich nicht um Essig oder eine kahmige Brühe handelt? Soll das u.a. verhindern, dass er sich etwas abzweigt und die Ware verpantscht retourniert (darauf gibt es ja genug Hinweise in der Lit.)?
Ich vermute, dass der Zeuge bestätigen sollte, ob beim Käufer einwandfreie Ware eingetroffen sei oder nicht und dass er dies unverzüglich überprüft habe. Was nach den drei Tagen mit dem Wein passierte, hätte dann dem Risiko des Käufers unterlegen. Insofern hätte hier im degustare tatsächlich nur ein recht grobes Geschmacksurteil bestanden (bei dem auf Zungeneinsatz wohl verzichtet werden konnte).
Und wer zahlt bei Rücktritt die Versandkosten? :)
Die Sache hat es jedenfalls zur Ehre einer Monographie gebracht - Risikomanagement beim Weinkauf: Periculum und Praxis im Imperium Romanum. Darin über besagte Vorgänge: http://books.google.de/books?id=gbm0KPK3a9sC&pg=PA58#v=onepage&q&f=false