Hallo Leute,
ich brauche mal kurz Hilfe bei einer Deutsch-Latein Übersetzung.
Ich möchte übersetzen: Ermahne dich selbst!
Im Sinne von, sich an Dinge erinnern, die man sich vorgenommen hat zu ändern, bzw. beizubehalten.
Ich bin mir etwas unsicher bei der Wahl des Verbs
admone te ipsum
oder mone te ipsum?
Danke für die Antwort, aber ich habe da eine Anmerkung, angelehnt an das lateinische Sprichwort Nosce te ipsum! zu dt. erkenne dich selbst.
Hierbei handelt es sich doch um das selbe grammatische Konstrukt oder?
Ich sehe da schon einen inhaltlichen Unterschied in den „Konstrukten“:
IPSUM bezieht sich auf das Objekt TE : Erkenne dich als der,der du selbst/in Wirklichkeit bist. Man soll also sich in seinem Sein/Wesen, wie es wirklich ist, erkennen. So verstehe ich das. Das lässt sich m.M.n. mit deinem Satz als nicht vergleichen.
Warte auf weitere Kommentare.
Ich meine mit dem Satz:
Sich selbst an zum Beispiel gewisse Normen oder Regeln zu erinnern/ermahnen, um sie einzuhalten.
a) trifft auf die Aussage also nicht zu
b) schon eher, allerdings meine ich das ganze unabhängig von Ermahnungen anderer.
Ich habe mich hier unberechtigt in deine Diskussion mit gast0807 eingemischt und werfe das Handtuch, denke aber, dass beide Versionen möglich sind. Ev. meldet sich noch ein oberster „Richter“.
@filix: Willst du dich hoc in casu nicht erbarmen?
Re: Deutsch-Latein Übersetzung
filix am 9.7.14 um 22:06 Uhr, überarbeitet am 9.7.14 um 22:07 Uhr (Zitieren)
Seht ihr’s, Freunde? Säht ihr’s nicht? ...
Klaus hat den Unterschied der Bedeutung von „(tu) ipse te“ = „Du selbst dich“ versus „(tu) te ipsum“ = „Du dich selbst“ im Prinzip erklärt.
Eigentlich ganz simpel - zöge das Lat. nicht, wie man z.B. RHH §198 nachlesen kann, mitunter gegen diese betonungsorientierte Regel den Nominativ einem obliquen Kasus vor. Ein Beispiel mit Rücksicht auf die Anfrage:
„Respondet Laelius, cuius tota disputatio est de amicitia, quam legens te ipse (nicht: ipsum - oder sogar tu te ipsum - wie in älteren Ausgaben zu lesen) cognosces.“ (Cicero: Lael. De Amic. 5)