„totum est, inquam, tuum“ (Pro Macello 7) ist nach E. Fraenkel als Klausel bestimmt.
Ich habe es markiert als -v---vv (Ist das überhaupt richtig?), weiß aber nicht, wie (falls ja) das zu benennen ist.
Ich verstehe die Frage nicht. „Pro Marcello“ ist ein Prosatext. Eine Klausel liegt hier m.W. insofern vor, als das „inquam“ zwischen „totum est“ und „tuum“ eingeschlossen ist. Wie aber kommst Du auf ein Problem des Metrums?
Oder stehe ich hier auf der Leitung?
„et in victoria“ würde ich sagen: v---v-
Auch hier dann die Fragen nach Richtigkeit und Name.
Fraenkel hat auch „nil cohors“ (-v-), „tibi cedit“ (vv-v), „clementer“ (--v) als Klauseln markiert. Aber unsere Dozentin meinte, eine Klausel besteht aus 2 (=1 Metrum), manchmal auch 3 Versfüße; sind diese 3 Beispiele dann nicht zu kurz?
Die Klausel wird von in victoria gebildet (Spondeus + Kretikus).
Ja, hier müssen auch die voranstehenden Silben berücksichtigt werden. Beachte, dass die letzte Silbe stets anceps gewertet wird und sowohl für eine Länge wie für eine Kürze stehen kann.
Dass zwei Versfüße nötig sind, um ein Metrum zu bilden, gilt nur für Jambus, Trochäus und Anapäst.
Diese 3 Beispiele schließen direkt an Klauseln an, zB „, nil praefectus, / nil cohors, /“ („nil prafectus) ist Dispondeus). Dann kann ich diese vorangehenden Silben doch nicht verwenden, um aus “nil cohors" eine Klausel zu machen, weil diese vorangehenden Silben schon für Klauseln verwendet sind. Oder geht das, eine Silbe für zwei Klauseln zu verwenden?
Dann handelt es sich bei den Beispielen nicht um Klauseln. Klauseln stehen als Schluss eines Satzes bzw. einer Periode, daher der Name. (Mitunter liest man auch die Bezeichnung „Schlussklausel“, was aber genauso pleonastisch ist wie „Einzelindividuum“ oder „weltweite Globalisierung“.)