Reliqua pars lateris huius servorum libertorumque usibus detinetur, plerisque tam mundis, ut accipere hospites possint.
Ich kann mir plerisque mundis nicht erklären: Der übrige Teil dieser Seite wird für die Benutzung der Sklaven und Freigelassenen zurückgehalten, (jetzt Abl.abs?:) obwohl die meisten (Zimmer) so fein sind, dass sie Gäste aufnehmen könnten.
Der übrige Teil dieses Traktes ist der Benutzung durch Sklaven und Freigelassene vorbehalten, wobei die meisten (Räume) so sauber sind (Abl.abs.), dass sie Gäste aufnehmen könnten.