Ich benötige eine wortwörtliche Übersetzung folgenden Satzes: „In hominis iuribus hoc quoque numerandum est, ut et Deum, ad rectam conscientiae suae normam, venerari possit, et religionem privatim publice profiteri.“
Folgende offizielle Übersetzung ist nämlich nicht wortwörtlich: „Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht, Gott der rechten Norm des Gewissens entsprechend zu verehren und seine Religion privat und öffentlich zu bekennen.“
Es fällt etwa auf, dass aus „seines Gewissens“ im lat. Original „des Gewissens“ in der dt. Übersetzung wurde. Die dt. Übersetzung „seine Religion“ ist zwar möglich, aber nicht zwingend, da es meines Wissens auch und besser „eine/die Religion“ heißen kann. Leider bin ich wohl in Latein zu wenig bewandert, um alle Nuancen dieses Satzes zu erfassen. Darum bitte ich um Ihre Hilfe.
Demnach kann man diesen Satz wortwörtlich so übersetzen: „Zu den Rechten des Menschen („Menschenrechten“) ist ebenso dieses zu zählen („muss ebenso dieses gezählt werden“), dass er (der Mensch)/man auch Gott nach der rechten Norm seines Gewissens verehren und seine/die Religion privat und öffentlich bekennen darf/kann.“ Was meint Kuli mit „persönlicher Konstruktion“?
In der heute allgemein üblichen deistisch-agnostizistisch-säkularen Vorstellung von Menschenrechten macht in der Tat nur die Übersetzung „seine Religion“ Sinn. Aber es gibt durchaus auch andere Vorstellungen von Menschenrechten (z.B. die theistisch-religiösen), gemäß denen eine Übersetzung mit „die Religion“ im Sinne von „die wahre Religion“, die letztlich als die einzige Religion, im Unterschied zu den falschen Religionen, den Nicht-Religionen, angesehen wird, durchaus plausibel ist.
Welches Verständnis von Menschenrechten hier vorliegt, versuche ich gerade herauszufinden. Mir scheint dieser Satz aber bewusst zweideutig gehalten zu sein, denn die Worte „conscientiae suae“ scheinen auf eine subjektivistisch-beliebige Religionsfreiheit hinzudeuten, die Worte „ad rectam normam“ hingegen auf eine objektiv vom göttlichen Gesetz auf die rechte Gottesverehrung eingeschränkte Religionsfreiheit.
Er meint damit, dass hier mit possit ein bestimmtes Subjekt bezeichnet ist, das du ganz richtig als „er“ übersetzt hast. Das unbestimmte Subjekt „man“ dagegen wird im Lateinischen oft durch unpersönliche Konstruktion wiedergegeben.
Lat. norma ist nicht bedeutungsgleich mit dt. Norm. Ad rectam conscientiae suae normam kann z. B. mit „nach der genauen Maßgabe seines Gewissens“ übersetzt werden.