Ich habe nochmal einen Satz, dieses mal ein wenig schwieriger, bei dem ich mir mit der Übersetzung unsicher bin. Habe meine eigenen Unsicherheiten kursiviert.
„De terris censualibus et potestate ecclesiae suae et culturis [=mansis] indominicatis et absitatibus et manufirmatis maior ecclesia, quae caput episcopatus est, decimam recipiat.“
Die größere Kirche, die Residenzstadt des Bischofs, soll den Zehnt erhalten von Ländern, die den Zenus betreffen, die im Eigentum ihrer Kirche und von den Hufen der Herren (= Grundherren/König?) sowie unbesetzten und mit Handlohn belasteten.
Einige, vor allem terminologische.
So könnte es sich bei „de terris censualibus et [de] potestate ecclesiae suae“ um zwei Arten von Gütereigentum handeln - cf. „Lesne expresses the opinion that the phrase de potestate ecclesiae suae refers to the property of the rural parishes, which has been assimilated to that of the proprietary cathedral church.“ (C.E Boyd)
Das Archiv für katholisches Kirchenrecht, Bd. 98 S. 50f. fasst „de terris censualibus et potestate“ als Herrengut, Dominikalgut zusammen und schreibt im Weiteren „et culturis indominicatis et absitatibus et manufirmatis (das sind alle nicht in Erbleihe vergabten Besitzungen)“.
„maior ecclesia, quae caput episcopatus est“ ist schlicht die Kathedrale als Bischofssitz, an die der Zehnt geht.