Latein Wörterbuch - Forum
Im Zweifel(sfall) — 283 Aufrufe
Christoph am 26.10.15 um 21:33 Uhr (Zitieren)
Salute amici! (Ich hoffe, das ist korrekt. Wenn nicht, sei es mir verziehen)

Ich hätte eine Frage:

Ihr kennt sicherlich den lateinischen, juristischen Spruch „in dubio pro reo“, was so viel heißt wie „im Zweifel(sfall) für den Angeklagten“.

Gäbe es Probleme mit der Deklination bzw. der Satzkonstellation, wenn man das Teilstück „in dubio“ extrahiert? Damit meine ich, dass man „in dubio“ als umgangsprachliche Phrase verwenden könnte, wenn es seitens der Deklination keine Probleme gibt.

Ein Beispielsatz, wie ich ihn mir in einer alltäglichen Konversation vorstellte: „In dubio machen wir die Hausaufgaben einfach nicht.“


Mit freundlichem Gruß

Christoph
Re: Im Zweifel(sfall)
Ailourofilos am 26.10.15 um 21:51 Uhr (Zitieren)
[Beitrag entfernt]
Re: Im Zweifel(sfall)
LuxAeterna am 26.10.15 um 22:20 Uhr (Zitieren)
Naja, theoretisch schon. „In dubio“ bedeutet ja nichts anderes als wortwörtlich „im Zweifel“. Ob das wirklich nötig ist, ist wieder eine andere Frage.
Re: Im Zweifel(sfall)
Marcus am 26.10.15 um 22:51 Uhr (Zitieren)
„Auf so einen Schwachsinn muss man erst mal kommen. Applaus.“
Warum Ailourofilos, von Dir hätte ich sowas noch am wenigsten erwartet?
Re: Im Zweifel(sfall)
Ailourofilos am 27.10.15 um 19:29 Uhr (Zitieren)
[Beitrag entfernt]
Re: Im Zweifel(sfall)
Ailourofilos am 27.10.15 um 19:29 Uhr (Zitieren)
[Beitrag entfernt]
Re: Im Zweifel(sfall)
Christoph am 29.10.15 um 21:09 Uhr (Zitieren)
Okay, danke für die teilweise konstruktiven Antworten.
 
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