Cicero, In Cat. I, 19 Sed quam longe videtur a carcere atque a vinculis abesse debere, qui se ipse iam dignum custodia iudicaverit?
Handelt es sich bei se ... dignum um einen von iudicaverit abhängigen AcI? Wieso steht dann ipse und nicht ipsum?
Bzw. falls nicht, wieso steht dann dignum und nicht dignus?
Zur Klärung, bzw Verwirrung darf ich anmerken, dass, wie arbiter schreibt, ipse ja Sububjekt ist, und man übersetzen müsste:...welcher selbst sich der Haft für würdig ....
Aber sagen beide Varianten nich genau das Gleiche aus??
richtig gesehen, Klaus.
Die Frage war aber eine nach der Grammatik (von indicans nicht beantwortet), nicht nach der Aussage.
Deine Übersetzung klärt das, auch:...(jemand), der selbst (schon) der Meinung war, dass er einen Arrest verdient habe. (custodia ist nicht „Haft“, sondern eine Art Hausarrest).
Die Frage wurde beantwortet mit dem Hinweis auf doppelten Akk.
Als andere lässt sich aus der Übersetzung entnehmen.
arbiter irrt, wenn er sofort von einem ACI ausgeht. Es gibt iudicare mit doppeltem Akk. wie bei putare auch. Und das liegt hier vor.
Aber ein arbiter pflegt über so etwas hinwegzugehen. Denn Fehler oder Übersehenes gibt er höchst ungern zu.
Beide Erklärungen sind hier möglich und gleichwertig, doppelter Akkusativ und AcI. Eine klare Unterscheidung lässt sich hier nicht treffen.
Vgl. auch BS § 351 (4); Anm.2: Häufig ist es schwer zu entscheiden, ob es sich um einen doppelten Akkusativ handelt oder um einen AcI mit einer Ellipse von esse.