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Plinius Nat. Hist. - Welche Aussage wird über Balbus getroffen? — 546 Aufrufe
Praedicator am 7.4.17 um 14:59 Uhr (Zitieren)
Hallo zusammen,

mir stellt sich aktuell ein Übersetzungsproblem bei folgender Plinius-Stelle: fuit et Balbus Cornelius maior consul, sed accusatus atque de iure virgarum in eum iudice in consilium miss<o> , primus externorum atque etiam in oceano genitorum usus illo honore, quem maiores Latio quoque negaverint.

Gerade der hervorgehobene Halbsatz erschließt sich mir nicht recht: Wird hier ein Freispruch des Balbus maior („mittere in consilium“) berichtet und was soll „virgarum“ in diesem Kontext.

Für jegliche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Re: Plinius Nat. Hist. - Welche Aussage wird über Balbus getroffen?
Praedicator am 7.4.17 um 15:35 Uhr (Zitieren)
Vielen Dank, die Übersetzung hilft mir weiter :)
Den Ausdruck „virga = Rute“ wusste ich nicht als Bild für eine Auspeitschung, d.h. eine Ausweisung des Balbus aus Rom, zu deuten.
Re: Plinius Nat. Hist. - Welche Aussage wird über Balbus getroffen?
arbiter am 7.4.17 um 15:45 Uhr (Zitieren)
keine Ausweisung, es handelt sich in der Tat um eine Körperstrafe, die für römische Vollbürger nicht vorgesehen war. In dem Prozess ging es darum, ob B. nicht zu Unrecht das römische Bürgerrecht erhalten hatte. Verteidiger war Cicero.
Re: Plinius Nat. Hist. - Welche Aussage wird über Balbus getroffen?
viator am 7.4.17 um 15:46 Uhr (Zitieren)
virgae = Metonymie (concretum pro abstracto)
Re: Plinius Nat. Hist. - Welche Aussage wird über Balbus getroffen?
Praedicator am 7.4.17 um 15:54 Uhr (Zitieren)
@arbiter: Da muss ich widersprechen, in der Balbiana Ciceros, mit der ich mich gegenwärtig beschäftige, findet eine Züchtigung des Angeklagten keinen Rückhalt. Dort ist gelegentlich vom „caput“ des B. die Rede, oder aber es wird anhand eines Präzedenzfalles diffus auf „multa et poena“ verwiesen.

Mit viator wird hier wohl die blumige Sprache des Geschichtsschreibers ein ius virgarum als Instrument für die römischen Beamten zur Ausweisung von B. gemeint haben.
 
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