Salvete,
mal eine generelle Frage: wurde eine Frau in Rom angeklagt, konnte sie dann sich selbst verteidigen? Ich vermute ja eher nicht, da sie ja schon nicht selbst anklagen konnte, sondern nur ihr Vormund.
Oder wie genau kann ich mir das vorstellen?
Besten Dank,
Rain
Die Frau zählte nicht als juristische Person. Infolgedessen konnte sie weder vor Gericht als Geschworene auftreten, noch sich selbst verteidigen. Sie musste von einem Vormund vertreten werden. https://www.lerntippsammlung.de/Frauen-im-alten-Rom.html