Latein Wörterbuch - Forum
Imperativ II und Konjunktiv Iussiv — 307 Aufrufe
Oswin am 1.6.23 um 15:37 Uhr (Zitieren)
Hallo, ich bin eben auf diesen Satz gestoßen:

„Omnes cives legibus semper parento!“
(Alle Bürger sollen den Gesetzen immer gehorchen.)

Und damit sehe ich zum ersten Mal den Imperativ II.

Soweit ich weiß drückt der Konjunktiv Iussiv auch einen Befehl an die 3. Person aus.

Milites currant! (Konjunktiv Iussiv)
(Die Soldaten sollen laufen)
Milites currunto! (Imperativ II)
(Die Soldaten sollen laufen)

Wo ist der Unterschied?
Re: Imperativ II und Konjunktiv Iussiv
hs35 am 1.6.23 um 16:01 Uhr (Zitieren)
Zur Verwendung:

2. Imperativ II (Futur)

2. und 3. Person zum Ausdruck

a) eines für die Zukunft geltenden Befehls

b) allgemeiner Forderungen und Regeln in Gesetzen, Verträgen, Testamenten und Vorschriften; im Deutschen: „soll“

https://www.latein-grammatik.at/Imperativ.htm

vgl:
https://www.latein-grammatik.at/Konjhpts.html#Coniunctivus%20hortativus
Re: Imperativ II und Konjunktiv Iussiv
Klaus am 1.6.23 um 16:11 Uhr (Zitieren)
Zitat von Oswin am 1.6.23, 15:37
Wo ist der Unterschied?
Der Imperativ II ist ein strengerer Befehl.
Re: Imperativ II und Konjunktiv Iussiv
Graeculus am 1.6.23 um 18:45 Uhr (Zitieren)
Kühner/Holzweissig, S. 667:
Erklärt wird die Endung als Abl. Sing. des alten Pronominalstammes *to „von da an, von diesem Zeitpunkt an“, so daß sich auch der Gebrauch dieses „futurischen Imperativs“ erklärte, daß er, wie in der Gesetzessprache, gebraucht wird, um anzuzeigen, daß etwas von einem bestimmten Zeitpunkte an für die Zukunft geschehen soll.
 
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