Praemissae lege außerhalb der Kirche — 1942 Aufrufe
Dietmar Seipt am 1.12.08 um 23:31 Uhr (Zitieren) I
Hallo liebe Übersetzer,
in einem Kirchenbuch um 1700 taucht des öfteren obiger Eintrag auf bei Paaren, die vor der Heirat ein Kind gezeugt hatten.
Vielen Dank für die Übersetzung
ob „praemissae“ oder „praemissä“.
das bleibt sich gleich.
„praemissae“ ist jedenfalls
Partizip Perfekt Passiv Genitiv und Dativ Singular und Nominativ Plural Femininum von „praemittere“
->
„vorausschicken“
PPP
„praemissa“ -> „eine, die vorausgeschickt war“ ->„eine vorausgeschickte ...“
„praemissae“
-> (Genitiv, wessen?) „einer vorausgeschickten..“
-> (Dativ, wem?) „einer vorausgeschickten...“
(in diesem Falle Latein und Deutsch gleich!)
-> (Nom. Pl., wer?) „die vorausgeschickten...“
„lege“
1.Imperativ ->„Lese!“
2. Ablativ -> „(durch) das Gesetz“
Aber es passt in keiner Konstellation zusammen:
„Lese die vorausgeschickten...(Texte, Sätze, Bemerkungen etc.)!“
dann müsste es „praemissas“ heißen (Akk.)
„praaemissae lege“ im Sinne von
„durch das vorausgeschickte Gesetz“
passt auch nicht, da unterschiedliche Kasus und Nummeri
Vielleicht bezieht sich praemissae auf (nicht erwähnt) matrimonia
die Eheleute haben schließlich die Ehe vorweggenommen
wäre also:
nach dem Gesetz vorausgeschickte (Ehe) außerhalb der Kirche
@Hilde,
passt aber auch nicht!
„matrimonium“ ist Neutrum
dann müsste es „praemissi matrimonii lege“ lauten
->
„durch das Gesetz der vorausgeschickten Ehe(schliessung)“
Beispiel aus einem Kirchenbuch:
-> 1865 m. Ang. Die 17 [b]praemissa[b] una proclamatione conjunxi in matrimonium Jacobum Schuch
zeigt den sogenannten Eheaufruf an: Eine Ehe wurde vorher als Aufgebot deklariert und dann hatte man ca. 6 Wochen Zeit um Einspruch zu erheben. Ich denke, dass es damit was zu tun hat, als verkürzte Form...
-> praemissae (proclamationes), wenns um mehrere Aufgebote auf einer Seite geht:
Zur Ergänzung:
Aufgebot, 1) (Proclamatio, Kirchenr.), die an 3 einander folgenden Sonntagen von dem Prediger im Hauptgottesdienst erfolgte Verkündigung einer einzugehenden Ehe, um die etwa entgegenstehenden Hindernisse zu entdecken,
Noch ein Beispiel:
Octob. 1741
25ta hujus
praemissis tribus proclamationibus caeterisque servandis servatis in facie Ecclesiae à R. P. Norberto Scheut Concion. hujus conventûs et Paroch. Administratore Matrimonio juncti sunt perhonestus Joannes Dewel filius Brulensis, et Virtuosa Catharina Draffs ex fischenich testibus Joanne Baum, et Godfrido Dewel.
-> Nach drei Aufgeboten (Aufrufen) wurde die Ehe als rechtmässig erklärt und in der Kirche vollzogen; es gab keinen Einspruch gegen die Ehe, auch die Taufzeugen werden benannt........
@hilde:
es geht um EINSPRUCH. Früher konnte man, wenn schon ein Kind unterwegs war, Einspruch gegen die Ehe geltend machen. Deswegen der dreimalige Aufruf in der Kirche........
Ich schreibe mal den kompletten Eintrag:
„Ist Johann Schneider, filius relictus Caspar Schneiders, gewes. Inwohners Zu Cammerswalde, mit der von ihm geschwängerten dorothea, filiä relictä Nicol dietzens, gewes. Glaase-Scheibenmachers und Inwohners in der Heydelbach , außerhalb der Kirche praemissä lege copuliret worden“
evtl. wie vom Gesetz vorrausgeschickt (gefordert) ???
Der Text ist eine Mischung aus „alten“ Deutsch und Latein, z.T. auch falsch geschrieben. In dieser Zeit hat sich der Übergang von der Dokumentationssprache Latein und der gesprochenen Sprache (hier Deutsch) langsam gezeigt. Auch in der Wissenschaft wurde damals immer mehr Latein durch die jeweilige Muttersprache des Autors bei Veröffentlichungen ersetzt.
Zu den Erklärungen siehe Bibulus und meine, das erklärt dir alles. „copuliret“ heisst einfach, dass das Paar getraut wurde. Das ist eine Mischung aus Deutsch-Latein: Das Paar ist copuliret worden = Das Paar ist getraut worden (altlateinisch: copulatus =verbunden, vereint)