Latein Wörterbuch - Forum
clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare — 981 Aufrufe
Dietmar Seipt am 12.12.08 um 16:14 Uhr (Zitieren) I
Hallo zusammen,
obigen Satz habe ich mir aus Lateinwörterbüchern zusammengeschustert:

Außerhalb bei geschlossenen Türen wegen vorangegangem Vorwurf der Hurerei.

Es geht hier um eine Trauung im Jahre 1724.
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Lateinhelfer am 12.12.08 um 16:35 Uhr (Zitieren) I
Deine Übersetzung ist korrekt, nur:

clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare


Da stimmt was nicht....... ex ist Präposition mit Ablativ...praeviae scortationis ist Genitiv....exprobare ist ein Verb: zum Vorwurf machen...

Korrekt müsste es heissen:

[b]clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobratione[b]
(exprobratio,-onis -> Das Vorwerfen)
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Lateinhelfer am 12.12.08 um 16:37 Uhr (Zitieren) I
wollte natürlich so schreiben:

Korrekt müsste es heissen:

clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobratione
(exprobratio,-onis -> Das Vorwerfen)
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Rusticus am 12.12.08 um 16:41 Uhr (Zitieren) I
wird ex nicht nur vor Vokalen verwendet? Müsste es dann nicht
e praeviae scortationis exprobratione
heißen?
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Lateinhelfer am 12.12.08 um 16:45 Uhr (Zitieren) I
@Rusticus :
Außer der Zusammensetzung steht sowohl ex als e vor allen Konsonanten, aber e nie vor Vokalen...(georges)
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Lateinhelfer am 12.12.08 um 16:50 Uhr (Zitieren) I
@Rusticus:
Beispiel:
Tac. – Hierher gehört auch ex persona alcis eig. aus der Maske jmds. hervor, dann übtr. wie auch sub persona....(georges)
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Rusticus am 12.12.08 um 16:55 Uhr (Zitieren) I
Da hatte ich wohl falsche Informationen oder etwas falsch verstanden^^ In unserem Vokabelheft heißt es
e; vor Vokalen ex;
aber danke^^ werd ich mir merken
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Hilde am 12.12.08 um 17:09 Uhr (Zitieren) II
kann das nicht sein, dass es einfach verkürzt wiedergegeben ist?

clausis foribus- mit geschlossenen Türen

ex(= aus folgendem Grund )

-und jetzt folgt die Begründung formelhaft:

Vorwerfen der vorausgehenden Hurerei
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Lateinhelfer am 12.12.08 um 17:12 Uhr (Zitieren) I
@Hilde: Danke!
Ja, ist auch möglich...
Das ist Latein aus dem 18.Jahrhundert mit z.T. Veränderungen und Verkürzungen im Kirchenlatein.
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Lateinhelfer am 12.12.08 um 17:17 Uhr (Zitieren) I
@Hilde:
Wie man wieder sieht, man darf beim „späten“ Latein nicht immer mit den Regeln des „klassischen“ Lateins aufwarten. Da sind viele Veränderungen möglich. Aber man geht doch immer gerne auf die klassischen Grundregeln zurück....
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Hilde am 12.12.08 um 21:12 Uhr (Zitieren) I
Ich habe gefunden:
clausis foribus bedeutet hinter geschlossenen Türen,
->also unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
die durften nicht mehr groß feiern, weil sie vorher....
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Hilde am 12.12.08 um 21:16 Uhr (Zitieren) II
Nochmal:

Ich habe gefunden:

clausis foribus “bedeutet hinter geschlossenen Türen,
->also unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
die durften nicht mehr groß feiern, weil sie vorher...
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Lateinhelfer am 12.12.08 um 21:20 Uhr (Zitieren) I
@Hilde:
sehr gut! Du hast den Sinn glaube ich gut erfasst!
Da wird sich Dietmar Seipt freuen!
Re: clausis foribus, ex praeviae scortationis exprobrare
Dietmar Seipt am 13.12.08 um 13:52 Uhr (Zitieren) I
Liebe Lateiner,
recht vielen Dank für eure Unterstützung.
 
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