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utinam diceret effetus spiritualis — 641 Aufrufe
Dietmar am 25.2.09 um 23:50 Uhr (
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Gleich noch eins hinterher mit der Bitte um Hilfe:
„Johann Caspar, ein Söhnl. Johann Fleischers, ( utinam diceret effetus spiritualis ) Söhnlein starb ........“
Mit meinen bescheidenen Mitteln habe ich eine Übersetzung versucht: wenn nur nicht die Vollendung geistig zu nennen wäre
Das bezieht sich nach meinem Dafürhalten auf die zeugung des Kindes.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Hilde am 26.2.09 um 10:55 Uhr (
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ich denke, das bezieht sich auf die Todesart:
man möchte sagen, geschwächt durch Atemprobleme.
etwas frei, denn spiritualis heißt „zum Aatem gehörig“.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Plebeius am 26.2.09 um 11:21 Uhr (
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Ich würde EFFECTUS SPIRITUALIS mit
„geistlicher Wirkung/ Wirkung des Geistes“wiedergeben.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Graeculus am 26.2.09 um 11:25 Uhr (
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Wenn da „effectus“ stünde! Lt. Vorgabe steht da „effetus“ - was einen eher in Richtung Hilde denken läßt.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Lateinhelfer am 26.2.09 um 11:28 Uhr (
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Ergänzung:
effētus a um
1. entkräftet, erschöpft, kraftlos
2. stumpf, unempfänglich, abgestorben
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Dietmar am 26.2.09 um 12:30 Uhr (
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Sorry, immer diese Tippfehler und das 2 Mal.
Es heißt EFFECTUS
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Hilde am 26.2.09 um 14:19 Uhr (
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Dann bezieht sich das vielleicht auf die Taufe?
Wie ist denn der ganze Text?
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Dietmar am 26.2.09 um 15:32 Uhr (
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@Hilde
das ist ein Sterbeeintrag. Noch einmal ohne Tippfehler der Anfang des Eintrages:
„Johann Caspar, ein Söhnl. Johann Fleischers, ( utinam diceret effectus spiritualis ) Söhnlein starb ........“. Danach kommt das Sterbedatum und wann er begraben wurde.
Also gestorben ist Johann Caspar Fleischer, ein Söhnlein, sprich noch ein kleines Kind, von Johann Fleischer.
Da der lateinische Vermerk direkt hinter dem Vater ist, bezieht sich das wahrscheinlich auf den Zweifel des Pfarrers, dass der Johann Fleischer der Vater war.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Hilde am 26.2.09 um 16:07 Uhr (
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Was mich irritiert, ist, dass zweimal >Söhnlein< geschrieben wird und das Eingeklammerte wohl zu dem >Söhnlein starb < gehört, da der vorherige Satzteil ja durch ein Komma abgetrennt ist.
Wie alt ist das Kind denn geworden?
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Dietmar am 26.2.09 um 16:21 Uhr (
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@Hilde
das kann ich erst zu Hause beantworten. Wird aber spät...
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Graeculus am 26.2.09 um 16:21 Uhr (
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Zu „effectus spiritualis“ ist jedenfalls die von Plebeius angegebene Beudeutng die richtige. Und „utinam diceret“ drückt einen Wunsch, eine Hoffnung aus --> „O daß doch die Wirkung des [allwissenden] Geistes es sagte/sagen möge!“ Das klingt komisch, aber es könnte meinen: daß es sich wirklich um ein Söhnlein Johannes Fleischers handeln möge. Schließlich lautet ein alter Rechtsgrundsatz, daß die Vaterschaft immer unsicher ist.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Hilde am 26.2.09 um 17:36 Uhr (
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Hm, aber so ein Anzweifeln der Vaterschaft in einem Sterberegister?
Da spielt es doch dann wirklich keine Rolle mehr, zumal es ein Kind war, also auch bezüglich der Erbfolge es keine Rolle mehr spielt...
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Graeculus am 26.2.09 um 17:37 Uhr (
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Ich bin mir auch keineswegs sicher! Vgl. das fette „könnte“.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Graeculus am 26.2.09 um 17:42 Uhr (
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Ich kann mich erinnern, in der Marburger St. Elisabeth-Kirche einmal Beichtprotokolle gelesen zu haben (kurz nach der Reformation hat man dort mit öffentlichen und protokollierten Beichten experimentiert), daß eine Frau sagte, das uneheliche Kind, das sie bekommen hatte, könne von dem ... stammen ... oder von dem ... oder von dem ...
Die Mutter wußte es selber nicht. Im Prinzip war man an der Dokumentierung solcher Peinlichkeiten durchaus interessiert. Vor allem sicher die Nachbarn.
Re: utinam diceret effetus spiritualis
Dietmar am 26.2.09 um 23:59 Uhr (
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Ich habe mal die Abschrift beiseise gelegt und das Fotoscan betrachtet. Da steht eindeutig das, was auch im Titel steht. Sorry dass ich in die Irre geführt hatte. Hatte mich selber auch in die Irre führen lassen durch die Abschrift.
Es bezieht sich also auf die Todesart. Der Kleine war 31 Wochen alt. Das da zweimal Söhnlein steht ist glaube ich nebensächlich.