„patrios ritus“ gehört zu „neglegendo“ („neglegere“ mit dem Akkusativ!). Ich vermute, daß dann an die „patrios ritus“ das Genitivattribut „divini iuris“ angehängt ist. Danach kommen dann die „pergegrinos (ritus)“
--> neglegendo patrios ritus (divini iuris) et addiscendo [nicht: adsciscendo!] peregrinos (ritus)
Kann nicht „quid iuris divini“ zusammengehören?
„Damit nichts des göttlichen Rechts durch ... und ... gestört wird.“
Ich überlege nämlich gerade, was ‚väterliche Sitten des göttlichen Rechts‘ sind.
Nun, ich vermute(te), daß die väterlichen Sitten göttlichen Rechts (göttlichem Recht entsprungen) sind, die peregrinen hingegen nicht. Falls die aber auch ...
Hm. Hillen übersetzt die Stelle: „... und keine Bestimmung des Sakralrechts sollte durch Vernachlässigung der angestammten und Übernahme fremder Zeremonien verletzt werden.“
Schätze, der Punkt geht an Arborius: „ne quid divini iuri“ gehört zusammen.
Ich kenne den Text ja nicht, aber es klingt so, als ob man das ius divinum auf zwei Arten „verletzen“ könnte:
1. Dadurch, dass man sich nicht an althergebrachte (patrius) Riten hält,
2. oder dass man fremde Riten annimmt.
Im Denken sehe ich gerade, dass Dein Gedanke richtig war, Graeculus.
In den vorherigen Kapitel betont Livius ja, dass Romulus lediglich den Herkules-Kult als Fremdkult wieder aufgenommen haben soll (was historisch falsch ist). Alle anderen Kulte habe er aus Alba übernommen - was ja quasi nicht fremd ist.
Daher sind wohl alle väterlichen Riten, die aus Alba, wie z.B. der Kult der Vesta (spricht Liv. auch an), und alle fremden, eben die übrigen - ausgenommen von Herkules.... .
Nach einer alten Sage soll Herakles (Hercules)
auf dem Rückweg von Spanien („Säulen des Herakles“ ->„Atlas“ ) in Latium gerastet haben.
(angeblich soll der Palatin und die Landschaft
„Latium“ nach Herakles' Söhnen mit der Tochter
des Euandros', „Pallas“ und „Latinus“ benannt sein.)
Zudem soll an der Stelle, an der später Rom gegründet wurde, der Kampf mit dem Räuber und
Unhold „Cacus“ stattgefunden haben.