Steuer? - Immer an die Staatskasse.
Wozu? - Pecunia non olet.
Und jetzt ohne Quatsch: Hab ich auch noch nie gehört (aber das will nicht viel heißen). Mein Lieblings-Rombuch, Carcopino: Rom, verzeichnet nichts dergleichen.
Trotzdem hier ein Lexikonauszug zur manumissio, der evtl. noch als Literaturhinweis dienen kann:
manumissio, onis, f. (manumitto), I) die Entlassung aus seiner Gewalt, die Freilassung eines Sklaven, Cic. Cael. 69, u. zwar: a) iusta, geschah auf dreierlei Art (s. Cic. top. 10): a) durch den census, wenn der Herr den Freizulassenden als civis in die zensorischen Listen eintragen und im Lustrum bestätigen ließ. - b) förmlich auf dem Forum vor einer Magistratsperson (dem Prätor usw.) per vindictam, indem der Sklave einen Schlag aufs Haupt mit dem Stäbchen (vindicta), später einen Backenstreich erhielt - g) durch Testament - b) non iusta, die geringer war, geschah auf fünferlei Art: a) inter amicos, d.i. wenn der Herr im Beisein von fünf Zeugen mündlich den Sklaven für frei erklärte (vgl. Sen. de vit. beat. 24, 3. Plin. ep. 7, 16, 4). - b) wenn der Sklave abwesend war, per epistulam, d.i. durch einen Brief an den Sklaven, der von fünf Zeugen unterschrieben sein mußte. - g) dadurch, daß ihn der Herr mit zur Tafel zog. - d) adoptione, und zwar durch deutliche Willenserklärung des eigenen Herrn oder fremden Adoptivvaters. - e) auf dem Sterbebette des Sklaven od. des Herrn. Vgl. Mommsen Staatsrecht 3, 58 u. 421 f. Sohm Institutionen S. 187 ff. (Aufl. 13). Blümner Privataltertümer S. 297 ff. - II) übtr., Erlaß der Strafe, Verzeihung, Sen. de clem. 1, 3, 1.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: manumissio, S. 1. Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 34239 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 805)]
Eben darum ging es ja. Klar ist, dass die Steuer anfiel. Aber aus dem Inhaltsverzeichnis kann ich da nichts herauslesen. Werd wohl mal den Dozenten fragen, oder (in der Uni) in der RE nachschauen.
M. I. Finley: Die Sklaverei in der Antike. München 1981
erwähnt eine Stelle bei Livius (entsinnst Du Dich noch, Feredric?), an der davon berichtet wird: 7, 16, 7.
Längeres Kapitel „Freilassung“ bei:
Werner Eck und Johannes Heinrichs (Hrsg.): Sklaven und Freigelassene in der Gesellschaft der römischen Kaiserzeit.
Eine Dokumentensammlung ...
Ungeheuerlich für heutige Moralvorstellungen...deswegen auch die Möglichkeit der Steuer, wie bei einer Ware.
(*) Die Römer wie sie damals lebten, Time Life Buch, 1997
diese „Moralvorstellung“ hielt sich in Deutschland bis 1918
(in den mecklenburgischen Herzogtümern bestand bis 1918 das mittelalterliche System der Leibeigenschaft!)
Ja, klar...ich meinte ja in der Zeit in der wir gerade leben...
Auch bei uns in den Bergen (Berchtesgadener Land) bestand lange das sogenannte „Lehen“ bei den Bauern....Auch heute heißen die Hausnamen noch so...
(Hanottenlehen, Kramerlehen, Bodnerlehen usw.)...
@vulpes:
Die Bauern hatten in der Fürstprobstei Berchtesgaden lange keine Rechte, waren wie „Leibeigene“ der Pröbste, auch das Land wurde im „Lehensrecht“ verliehen......
Man muss streng unterscheiden, zwischen Leibeigene (du wurden in Bayern sehr früh abgeschafft) und Lehen. Lehen waren fast die Regel. Die Vergabe des Lehens durch den Grundherrn (meist auf Erbbasis) hatte bestimmte jährliche Abgaben zur Folge und bei Besitzveränderung einen so g. Handlohn oder Handlang (5 oder 6,66 Prozent). Im 19. Jahrhundert wurde die Lehenherrschaft abgeschafft, dafür kam die staatliche Grundsteuer und - in der Landwirtschaft weniger - die Erbschaftssteuer.
Dazu kam noch vom Landesherrn die gewöhnliche (ordentliche) und mitunter außerordentliche Steuer (z.B. Türkensteuer u.ä) und zwar jährlich und für den gesamten Besitz (auch Vieh und Gerätschaften)
Jetzt sind wir weit vom Thema abgekommen, aber wen es interessiert....Es gibt zur Geschichte von Berchtesgaden 5 dicke Bücher (habe ich als Berchtesgadener natürlich zuhause), wie zu kaum einer Region.