Latein Wörterbuch - Forum
5 % Steuer — 897 Aufrufe
Frederic am 7.6.09 um 10:44 Uhr (Zitieren)
Weiß jemand etwas über die 5 % Steuer bei Freilassung eines Sklaven? Ich habe das ganze Internet abgesucht und nichts gefunden (oder falsch gesucht).

Die musste offenbar gezahlt werden, bei der Freilassung eines Sklaven (also 5 % des Kaufpreises) - aber an wen? Und wozu?
Re: 5 % Steuer
Graeculus am 7.6.09 um 10:54 Uhr (Zitieren)
Schau hier:
http://www.harrassowitz-verlag.de/dzo/artikel/201//001/1686_201.pdf?t=1225731513

Erster Google-Treffer s.v. „Freilassungssteuer“!
Re: 5 % Steuer
Elisabeth am 7.6.09 um 10:59 Uhr (Zitieren)
Steuer? - Immer an die Staatskasse.
Wozu? - Pecunia non olet.

Und jetzt ohne Quatsch: Hab ich auch noch nie gehört (aber das will nicht viel heißen). Mein Lieblings-Rombuch, Carcopino: Rom, verzeichnet nichts dergleichen.

Trotzdem hier ein Lexikonauszug zur manumissio, der evtl. noch als Literaturhinweis dienen kann:
manumissio, onis, f. (manumitto), I) die Entlassung aus seiner Gewalt, die Freilassung eines Sklaven, Cic. Cael. 69, u. zwar: a) iusta, geschah auf dreierlei Art (s. Cic. top. 10): a) durch den census, wenn der Herr den Freizulassenden als civis in die zensorischen Listen eintragen und im Lustrum bestätigen ließ. - b) förmlich auf dem Forum vor einer Magistratsperson (dem Prätor usw.) per vindictam, indem der Sklave einen Schlag aufs Haupt mit dem Stäbchen (vindicta), später einen Backenstreich erhielt - g) durch Testament - b) non iusta, die geringer war, geschah auf fünferlei Art: a) inter amicos, d.i. wenn der Herr im Beisein von fünf Zeugen mündlich den Sklaven für frei erklärte (vgl. Sen. de vit. beat. 24, 3. Plin. ep. 7, 16, 4). - b) wenn der Sklave abwesend war, per epistulam, d.i. durch einen Brief an den Sklaven, der von fünf Zeugen unterschrieben sein mußte. - g) dadurch, daß ihn der Herr mit zur Tafel zog. - d) adoptione, und zwar durch deutliche Willenserklärung des eigenen Herrn oder fremden Adoptivvaters. - e) auf dem Sterbebette des Sklaven od. des Herrn. Vgl. Mommsen Staatsrecht 3, 58 u. 421 f. Sohm Institutionen S. 187 ff. (Aufl. 13). Blümner Privataltertümer S. 297 ff. - II) übtr., Erlaß der Strafe, Verzeihung, Sen. de clem. 1, 3, 1.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: manumissio, S. 1. Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 34239 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 805)]
Re: 5 % Steuer
Graeculus am 7.6.09 um 11:06 Uhr (Zitieren)
Die von mir angegebene Stelle enthält nur Inhaltsverzeichnis und Einleitung. Schade. Aber eigentlich klar bei einem Buch von 2008.

Nun, Elisabeth hat ja schon was gefunden.

Die Frage ist nur, ob die Steuer vom Freilassser oder vom Nutznießer, also dem Freizulassenden (von seinem peculium), gezahlt werden mußte.
Re: 5 % Steuer
Frederic am 7.6.09 um 11:07 Uhr (Zitieren)
@ Graeculus:

okay ich suchte nach

1. 5 % Steuer
2. Sklaven Rom 5% Steuer

da fand ich eben nichts. -_-
Re: 5 % Steuer
Elisabeth am 7.6.09 um 11:07 Uhr (Zitieren)
Neenee, ich hatte eben NICHTS gefunden. Aber du immerhin eine moderne Literaturangabe!
Re: 5 % Steuer
Frederic am 7.6.09 um 11:10 Uhr (Zitieren)
Eben darum ging es ja. Klar ist, dass die Steuer anfiel. Aber aus dem Inhaltsverzeichnis kann ich da nichts herauslesen. Werd wohl mal den Dozenten fragen, oder (in der Uni) in der RE nachschauen.
Re: 5 % Steuer
Graeculus am 7.6.09 um 11:12 Uhr (Zitieren)
M. I. Finley: Die Sklaverei in der Antike. München 1981
erwähnt eine Stelle bei Livius (entsinnst Du Dich noch, Feredric?), an der davon berichtet wird: 7, 16, 7.
Re: 5 % Steuer
Frederic am 7.6.09 um 11:14 Uhr (Zitieren)
livius.... ja..... da werd ich mal reinschauen..... wenn ich mit petronius kap 66 fertig bin.

livius mein freund ich komme ^^
Re: 5 % Steuer
Graeculus am 7.6.09 um 11:15 Uhr (Zitieren)
Längeres Kapitel „Freilassung“ bei:
Werner Eck und Johannes Heinrichs (Hrsg.): Sklaven und Freigelassene in der Gesellschaft der römischen Kaiserzeit.
Eine Dokumentensammlung ...
Re: 5 % Steuer
Graeculus am 7.6.09 um 11:17 Uhr (Zitieren)
Ach so, zu Eck & Co.: Darmstadt 1993
Re: 5 % Steuer
Frederic am 7.6.09 um 11:18 Uhr (Zitieren)
okay. also ich werd dem mal in der institutsbibliothek nachgehen. hier stehen mir die bücher ja nicht zur verfügung.

und zum thema livius: 7tes buch? das habe ich nie übersetzt, graeculus. ich musste für die ZP das erste übersetzen.
Re: 5 % Steuer
Graeculus am 7.6.09 um 11:29 Uhr (Zitieren)
Falls Du Probleme hast, die Bücher zu bekommen, gib mir Bescheid; ich habe sie hier stehen. Ein paar Seiten kann man ja einscannen und verschicken.
Re: 5 % Steuer
Frederic am 7.6.09 um 12:55 Uhr (Zitieren)
Da gibt es ja noch die gute alte latinlibrary.com ^^

aber trotzdem danke :)
Re: 5 % Steuer
Bibulus am 7.6.09 um 16:01 Uhr (Zitieren)
Re: 5 % Steuer
Bibulus am 7.6.09 um 16:06 Uhr (Zitieren)
Ah!
Daneben gab es auch eine
„Vicesima quinta venalium manciporum“:
4 % der Kaufsumme eines Sklaven
Re: 5 % Steuer
Lateinhelfer am 7.6.09 um 16:33 Uhr (Zitieren)
Das römische Recht definierte einen Sklaven...als res mancipii oder „käuflichen Gegenstand“, was nichts anderes bedeutete, als dass er wie jeder Besitz verkauft, vermietet oder ausgeliehen werden konnte...(*)..


Ungeheuerlich für heutige Moralvorstellungen...deswegen auch die Möglichkeit der Steuer, wie bei einer Ware.
(*) Die Römer wie sie damals lebten, Time Life Buch, 1997
Re: 5 % Steuer
Bibulus am 7.6.09 um 16:36 Uhr (Zitieren)
@Lateinhelfer,

diese „Moralvorstellung“ hielt sich in Deutschland bis 1918
(in den mecklenburgischen Herzogtümern bestand bis 1918 das mittelalterliche System der Leibeigenschaft!)
Re: 5 % Steuer
Lateinhelfer am 7.6.09 um 16:42 Uhr (Zitieren)
Ja, klar...ich meinte ja in der Zeit in der wir gerade leben...
Auch bei uns in den Bergen (Berchtesgadener Land) bestand lange das sogenannte „Lehen“ bei den Bauern....Auch heute heißen die Hausnamen noch so...
(Hanottenlehen, Kramerlehen, Bodnerlehen usw.)...
Re: 5 % Steuer
vulpes Latinus am 7.6.09 um 16:45 Uhr (Zitieren)
Was meinst du in diesem Zusammenhang mit Lehen?
Re: 5 % Steuer
Lateinhelfer am 7.6.09 um 16:48 Uhr (Zitieren)
@vulpes:
Die Bauern hatten in der Fürstprobstei Berchtesgaden lange keine Rechte, waren wie „Leibeigene“ der Pröbste, auch das Land wurde im „Lehensrecht“ verliehen......
Re: 5 % Steuer
vulpes Latinus am 7.6.09 um 16:54 Uhr (Zitieren)
Man muss streng unterscheiden, zwischen Leibeigene (du wurden in Bayern sehr früh abgeschafft) und Lehen. Lehen waren fast die Regel. Die Vergabe des Lehens durch den Grundherrn (meist auf Erbbasis) hatte bestimmte jährliche Abgaben zur Folge und bei Besitzveränderung einen so g. Handlohn oder Handlang (5 oder 6,66 Prozent). Im 19. Jahrhundert wurde die Lehenherrschaft abgeschafft, dafür kam die staatliche Grundsteuer und - in der Landwirtschaft weniger - die Erbschaftssteuer.
Re: 5 % Steuer
Lateinhelfer am 7.6.09 um 16:57 Uhr (Zitieren)
@vulpes:
Die Fürstprobstei Berchtesgaden war bis 1803 unabhängig von Bayern..nur mit Salzverträgen gekoppelt;-)
Re: 5 % Steuer
vulpes Latinus am 7.6.09 um 16:58 Uhr (Zitieren)
Dazu kam noch vom Landesherrn die gewöhnliche (ordentliche) und mitunter außerordentliche Steuer (z.B. Türkensteuer u.ä) und zwar jährlich und für den gesamten Besitz (auch Vieh und Gerätschaften)
Re: 5 % Steuer
Bibulus am 7.6.09 um 16:58 Uhr (Zitieren)
Die Fürstprobstei Berchtesgaden war bis 1803 Reichsstand
:-)
Re: 5 % Steuer
Lateinhelfer am 7.6.09 um 16:58 Uhr (Zitieren)
...reichsunmittelbar....
Re: 5 % Steuer
Lateinhelfer am 7.6.09 um 17:03 Uhr (Zitieren)
Wir waren halt ein wehrhaftes Volk bis 1803 :-))
Re: 5 % Steuer
Lateinhelfer am 7.6.09 um 17:07 Uhr (Zitieren)
Jetzt sind wir weit vom Thema abgekommen, aber wen es interessiert....Es gibt zur Geschichte von Berchtesgaden 5 dicke Bücher (habe ich als Berchtesgadener natürlich zuhause), wie zu kaum einer Region.
Geschichte von Berchtesgaden, Verlag Plenk, momentan 5 Bände
Re: 5 % Steuer
Frederic am 7.6.09 um 17:10 Uhr (Zitieren)
wow. hier hat sich ja jetzt viel getan. danke für den buch-link!
 
Um einen Text zu verfassen, müssen Sie zunächst über eine Plattform der Wahl Ihre Identität mit einem Klick bestätigen. Leider wurde durch das erhöhte Aufkommen von anonymen Spam und Beleidigungen diese Zusatzfunktion notwendig. Auf der Seite werden keine Informationen der sozialen Netzwerke für andere sichtbar oder weitergegeben. Bestätigung über Google Bestätigung über Facebook Bestätigung über AmazonBei dem Verfahren wird lediglich sichergestellt, dass wir eine eindeutige nicht zuordnebare Identität erhalten, um Forenmissbrauch vorzubeugen zu können.
Antwort
  • Titel:
  • Name:
  • E-Mail:
  • Bei freiwilliger Angabe der E-Mail-Adresse werden Sie über Antworten auf Ihren Beitrag informiert. Dies kann jederzeit beendet werden. Kontrollieren Sie ggf. den Spam-Ordner.
  • Eintrag:
  • Grundsätzliches: Wir sind ein freies Forum, d.h. jeder Beteiligte arbeitet hier unentgeltlich. Uns eint das Interesse an der Antike und der lateinischen Sprache. Wir gehen freundlich und höflich miteinander um.

    Hinweise an die Fragesteller:

    1. Bitte für jedes Anliegen einen neuen Beitrag erstellen!
    2. Bei Latein-Deutsch-Übersetzungen einen eigenen Übersetzungsversuch mit angeben. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um Hausaufgaben oder Vergleichbares handelt.
      Eine übersichtliche Gliederung erleichtert den Helfern die Arbeit.
      Je kürzer die Anfrage ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass schnell geantwortet wird.
    3. Bei Deutsch-Latein-Übersetzungen bitte kurz fassen. Für die Übersetzung eines Sinnspruchs wird sich immer ein Helfer finden.