Ausnahmsweise übersetze ich mal Cicero ... Star Wars wär mir leiber, wie ihr wisst.
Mir gefällt meine Übersetzung dieses Ausschnittes aus De Oratore nicht so sehr. Und das frequentes verstehe ich nicht: Als PPA kann ich es nicht übersetzen, das passt nicht.
Ich danke Euch für Vorschläge:
Refert etiam, qui audiant, senatus an populus an iudices: frequentes an pauci an singuli, et quales; ipsique oratores qua sint aetate, honore, auctoritate, debet videri; ...
Zudem ist von Bedeutung / Gewicht, welche [Leute] zuhören / wer zuhört, die Senatsversammlung, das (einfache) Volk oder Richter/Schiedsmänner: [ob sie] wiederkehrene [Hörer] sind, oder weniger oder vereinzelte und wie beschaffen / von welcher Art [sie sind]. und [ob] sie selbst Redner [sind], durch irgendeine Geltung, Ehre und irgendein Ansehen [auszeichnen], muss [zuvor = beim Abfassen der Rede] betrachtet werden.
es muss betrachtet werden?
Und (-que) welches (qua; Abl. qual.) Alter (aetate), welches Ansehen und welchen Einfluss (honore, auctoritate) die Redner (oratores) selbst (ipsi) haben (sint), ...
Auch kommt es darauf an, wer die Zuhörer sind, ob der Senat oder das Volk oder die Richter, ob viele oder wenige oder einer und was für Leute; und in betreff der Redner selbst muss auf ihr Alter, ihre Ehrenstelle und ihr Ansehen Rücksicht genommen werden,
esse + Abl. = „von welchem Alter ... sind“ - stimmt das?
Ich wundere mich nur: Die Herausgeberin dieses Textes gab an zu „ipsique oratores qua sint aetate, honore, auctoritate, debet videri“ das Wort „Refert“ zu ergänzen.
Ich dachte, „debet“ sei die konjugierte Verbform, d.h. das Hauptverb + Inf. Pass.?
Kann mir jemand noch erklären, was jetzt stimmt?
„Refert“ ergänzen oder hängt „deberi“ von „debet“ ab?
Re: De Oratore statt De bellis stellarum
Kuli am 13.4.14 um 21:10 Uhr, überarbeitet am 13.4.14 um 21:13 Uhr (Zitieren)
Ja.
Hauptsatz ist debet videri (es muss erwogen werden). Vom Inf. videri ist der durch qua eingeleitete indir. Fragesatz abhängig.
Der Bezug ist beim Text nicht ganz deutlich. Es liegt wohl im Ermessen des Lesers, ob er auch den qua-Satz von refert abhängig macht und von debet videri nur das nachfolgende tempus ... oder ob er den qua-Satz zu debet videri stellt. Für ersteres spricht, dass man so einen parallen Satzbau beider Sätze erhält.
Refert etiam qui audiant, senatus an populus an iudices, frequentes an pauci an singuli, et quales, ipsique oratores qua sint aetate, honore, auctoritate.
debet videri tempus, pacis an belli, festinationis an oti.
Die ältesten Kodizes sind der Abrincensis 238 (ca. 9. Jh.), der Harleianus 2736 (ca. 9. Jh.) und der Erlangensis 848 (der von einer verlorenen Abschrift des Abrincensis abhängt, ca. 10. Jh.). Alle drei sind lückenhaft. Zu den in ihnen überlieferten Stellen s. die Praefatio der Wilkins-Edition:
Ein vollständiger Kodex (der allerdings reich an Abschreibfehlern und Interpolationen von unkundiger Hand war) wurde 1421 in Lodi entdeckt und kopiert, ging danach allerdings verloren. Auf die Kopien gehen zwei Kodizes zurück (Vaticanus Palatinus 1469 und Vaticanus Ottobonianus 2057). Aus ihnen sowie aus den in weiteren Kodizes enthaltenen Auszügen muss der übrige Text konstituiert werden.