Tja, ich weiß, weshalb ich mich an Übersetzungen in die jeweilige Fremdsprache nicht wagen würde und schon gar nicht an Lyrics! Nicht alle haben diese Bedenken!
meine Kritik ging nicht speziell an deine Person. Dennoch bin ich erstaunt, dass Musiker mit bekannten Namen sich in unbekannte oder nicht ausreichend bekannte Gefilde wagen und dann noch nicht einmal das Lektorat jener in Anspruch nehmen, die es besser können.
Ich schätze mal, solche Leute haben ein kratzerloses Selbstbewusstsein und gehen davon aus - wenn sie überhaupt den geringsten Zweifel hegen -, dass es die meisten auch nicht besser wissen und daher voller Bewunderung sind!
sempiterus raptus est
te tenebo in umbras
exire imperio nemo potest
si sinistra te tango
in me aeterno ardes
et in obscuritas captatus est
Er wurde als Ewiger geraubt,
ich werde dich in DIE schatten halten :-D
Niemand kann mit Macht sterben?!
wenn ich dich mit der Linken berühre WOOOOW, RICHTIG
brennst du DURCH Ewigkeit in mir
und du wurdest gefangen in NEE, DA HÖRT’S AUF.
jaja,
die lyrischen Elaborate von „E Nomine“ lösen schon seit Jahren in diesem Forum Heiterkeit aus...
:-))
Und noch was:
Das ist nun nicht spezifisch „E Nomine“, denn es wird von fast allen immer falsch gemacht;
es heißt: „Der Ring DES Nibelungen“
und nicht
„Der Ring der Nibelungen“
„Niblung“ ist sozusagen der „Herr des Ringes“,
(in der Tat hat sich J.R.R. Tolkien des Ring-Motives aus dieser Sage bedient),
erst nachdem Hagen von Tronje den Schatz von Krimhild geraubt hatte,
wurden die Burgunder „Nibelungen“ genannt
(im „Nibelungenlied“, in der „Thidrekssaga“ verhält sich die Sache komplizierter)
Noch was:
Der Ring des Nibelungen macht seinen Besitzer nicht unsichtbar oder verleiht Macht,
sondern der Ring „heckt Gold“,
d.h., seinem Besitzer fließen auf magischer Weise immer wieder Schätze zu.
Aber der Ring wurde verflucht:
der unrechtmäßige Besitzer erleidet einen frühzeitigen, gewaltsamen Tod.
(Hier scheint das altgermanische Rechtsverständnis
von den nicht unterschiedenen Begriffen von „Besitz“ und „Eigentum“ durch,
welche im Römischen Recht sehr ausgeprägt waren und noch heute für uns gültig sind.)
Einfaches Beispiel:
Ich besitze eine Wohnung, sie ist aber nicht mein Eigentum.
Ich muß allerdings für den „Besitz“ (also für die Nutzung)
ein regelmäßige Abgabe zahlen („Miete“).
Diese Trennung zwischen „Eigentum“ und „Besitz“ ist eine der großen Leistungen
im kodifizierten Corpus Iuris Civilis.