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Kirchengeschichte des MA — 727 Aufrufe
Dagmar Bochum Rautenberg am 1.8.23 um 14:19 Uhr (
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Hier ein Text aus dem Kettenbuch des Stiftes Essen:
„Nota alias ecclesias, quas habet conferre domina abbatissa ratione curtium, infra quarum limites sint site, videlicet ecclesiam in Bortbeke, in Gelstenkirken,....in Hassia et capellam in Houkerde et capellam sancti Pantaleonis Assinden. et capellam hospitalis sancti Spriritus Assinden, altar sancti Michael et altare sancti Stephani Assinden:“
Mit meinem Schullatein und dem Stowasser komme ich nicht weiter. Kann jemand helfen?
Es geht wohl um die Ertragsfähigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der genannten Kirchen.
Re: Kirchengeschichte des MA
„Nota alias ecclesias, quas habet conferre domina abbatissa ratione curtium,
infra quarum limites sint site, videlicet ecclesiam in Bortbeke, in Gelstenkirken,
....in Hassia et capellam in Houkerde et capellam sancti Pantaleonis Assinden
et capellam hospitalis sancti Spriritus Assinden, altar sancti Michael
et altare sancti Stephani Assinden:“
Notiere die anderen Kirchen, die die Frau/Herrin Äbtissin
wie mit Zäunen/Demarkationen zusammengefasst?? (habere + Infinitiv= ??) hat,
unterhalb deren die Grenzen liegen, nämlich die Kirche in B., in G. ...
in Hessen und die Kapelle in H. und die Kapelle des Hl.
Pantaleon in Essen und Kapelle des Hl. Geist-Hospitals in Essen,
der Altar des Hl. Michael
und der Altar des Hl. Stephanus in Essen
Re: Kirchengeschichte des MA
Um Zaunbau geht es hier nicht, sondern wohl um das von der Frau Äbtissin ausgeübte Patronatsrecht: Man beachte auch andere Kirchen, die zu übertragen der Frau Äbtissin obliegt durch die ‘Regel der Höfe', innerhalb deren Grenzen sie gelegen sind, nämlich die Kirche in Bortbeke … Das Ausübung dieses Rechts ist also an die territoriale Zugehörigkeit zu Höfen gebunden.
Re: Kirchengeschichte des MA
Danke, Omega, mit habet conferre hatte ich Probleme.
Wie lautet deine Übersetzung des Relativsatzes?
Re: Kirchengeschichte des MA
habere mit Infinitiv hat im Mlat. nicht nur die Funktion der reinen Futurperiphrase, die überdies auch Absicht ausdrücken kann, sondern fungiert auch als Modalverb: HABERE can express ability and then obligation—“to have something to do,” “be able to do something.” (K. P. Harrington: Medieval Latin, 2nd ed., S.42). Diese Bedeutung, die uns teilweise auch im Deutschen vertraut ist (z.B. Du hast zu schweigen, wenn ich es befehle), hat sich schon in der Spätantike verfestigt. Bei der Ausübung eines Rechts geht es wohl um etwas zwischen Pflicht und Vermögen, es spielt vermutlich auch die Ebene des Besitzes und Innehabens (sc. des Rechts) hinein, weshalb ich mich in der Übersetzung oben für obliegen entschieden habe.
Re: Kirchengeschichte des MA
Wie lautet deine Übersetzung?
Was heißt ratione curtium?
Re: Kirchengeschichte des MA
ratio curtium ist wörtlich die Regel/Ordnung der Höfe oder in der Literatur die Hofesgerechtigkeit. Vgl. „Bei fünf Kirchen gelang dem Stift eine Inkorporation; bei den anderen übte es ein Patronatsrecht ratione curtium aus, weil sie auf dem Grund und Boden der Herrenhöfe lagen und wohl ursprünglich für den Hofverband errichtet worden waren.“; “… übte das Stift Patronatsrechte aus (ratione curtium, wie man sagte : auf Grund der Hofesgerechtigkeit)”.
… die die Frau Äbtissin durch/kraft der Hofesgerechtigkeit zu übertragen hat …
… die die Frau Äbtissin durch/kraft der Hofesgerechtigkeit übertragen kann …
… die zu übertragen der Frau Äbtissin aufgrund/kraft der Hofesgerechtigkeit obliegt …
Re: Kirchengeschichte des MA
Danke.
Hier hätte ich es finden können:
Curtis (Mittelalt.), 1) mit Wall, Zaun u. Pfählen umgebener Ort; 2) Edelmannssitz nebst Herrschaft; 3) Gerichtsbarkeit, innerhalb der Herrschaft über die hofhörigen Personen u. Güter ausgeübt; 4) so v.w. Meierhof.
http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Curtis+%5B1%5D?hl=curtis