Zum Bearbeiten des Eintrags muss unterhalb der Nutzername wieder mit dem richtigem Kennwort versehen sein, als auch Betreff- und Nachrichtfeld ausgefüllt sein.
Abbrechen§ 1 Dozentinnen haben immer Recht.
§ 2 Wenn Dozentinnen einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft.