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Abbrechen1. „in optima forma juris“ = „in rechtlich korrekter/einwandfreier Weise“
2. Bei „Beneficien (oder -a) et Privilegien in specie ordinis, divisionis et excussionis“ handelt es sich sehr wahrscheinlich um „Rechtswohltaten“ (d. h. „gewisse Rechtsbehelfe, die jemand zu seinem Vorteil anwenden oder in Anspruch nehmen kann“) aus dem Schuldrecht, die die Verhältnisse von Schuldnern, Gläubigern und Bürgen betreffen. Siehe
http://peterhug.ch/lexikon/beneficiumexcussionis