Ich bräuchte eine Fassadenaufschrift wie beim Pantheon in Rom (also mit den typischen Abkürungen). Der Satz lautet ->
„Tiberius errichtete diese Bibliothek im Jahr des 13. Konsulats von A. Merkel.“
„Ti. [...] A. Merkele Cos XIII [...]Fecit.“
cos XIII: in der Antike „zum 13. Mal Konsul“, das Konsulat dauerte ein Jahr
Re: Fassadenaufschrift
filix am 16.1.18 um 17:53 Uhr, überarbeitet am 16.1.18 um 17:54 Uhr (Zitieren)
Zu bedenken ist auch, dass durch die Abkürzungen die syntaktische Struktur nicht völlig unkenntlich werden sollte, es Konventionen gab, die die Kandidatenliste einschränkten (so steht A. nicht einfach für beliebige mit A beginnende Eigennamen). Was die Latinisierung des Namens der cancellaria (was spricht eigentlich dagegen, diese Funktion in den Abl. abs. zu nehmen?) angeht, sollte es m.E. in humanistischer Tradition „ANGELA MERKELIA“ lauten.
Das Problem ist das ich sehr wenig Platz habe (ähnlich wie beim Pantheon oder Münzen). Deshalb muss ich fast alles abkürzen was möglich ist. Wie sollte ich „bibliotheca“ abkürzen?
Ich könnte „An.“ statt „A.“ machen aber Vornamen werden immer abgekürzt. Wie gesagt ich hab nicht viel Platz.
PS: Ich weiß, dass man nur einmal COS sein darf und dann wieder 10 Jahre warten muss, aber erzählen sie das mal unserer DICT PERPETVO Mutti.
Re: Fassadenaufschrift
filix am 16.1.18 um 19:56 Uhr, überarbeitet am 16.1.18 um 19:57 Uhr (Zitieren)
In Bauinschriften fehlt ja nicht selten das errichtete Objekt, so auch in der am Pantheon - also möglichst knapp:
TI·ANG·MERKELIA·XIII·COS·F·
XIII schlösse ich in diesem Fall in den nominalen Abl. abs. ein.
Re: Fassadenaufschrift
Kuli am 16.1.18 um 21:03 Uhr, überarbeitet am 16.1.18 um 21:33 Uhr (Zitieren)
Es gab hierbei wohl keine Konventionen. Häufig findest du das Wort ausgeschrieben, manchmal auch abgekürzt zu BIBLIOTH / BYBLIOTH* oder BIBL / BYBL**. (Die Schreibung mit Y scheint recht verbreitet gewesen zu sein.) Laut H. Froesch (Lexikon lateinischer Akürzungen, Darmst. 2014) soll selbst ein bloßes A B zur Bezeichnung eines procurator a bibliotheca genügt haben.
Geht man nach der epigraphischen Datenbank https://tinyurl.com/y9w8q7qr, beschränkt sich diese Abkürzung allerdings fast ausschließlich auf formelhaftes „per/adversus h(anc) l(egem)“.
Via Clauss/Slaby* stößt man auf Kombinationen wie h(anc) a(rcam), domum p(er)p(etuam) h(anc), h(anc) o(llam), h(anc) a(ram), h(anc) aedem oder h(anc) perpetuitatis corona(m).
Bei H. Froesch wird zu H angegeben: „hic - dieser (nebst den flektierten Formen, z. B. hac, haec, hanc, his, hoc)“. Daneben führt er etwa die Abkürzungen H A E C (hanc aedem ei condidit; hanc aram erigi curavit u. ä.) und H A F C (hanc aram faciendam curavit) an.
Ich denke also, dass das H als Abkürzung für (u. a.) das Demonstrativpronomen recht frei kombinierbar war und man die Inschrift zu TI·H·BIBL·ANG·MERKELIA·XIII·COS·F erweitern könnte.
Diese Bestimmung der Lex Villia annalis (wenn sie denn überhaupt die Geltung besaß, die ihr in der älteren Forschung zugesprochen wurde) wurde schon in der Republik mehrfach ignoriert. Der erste, der es zum dreizehnfachen Konsul (wenn auch nicht in Folge) brachte, war übrigens Augustus.